Seit dem 26. Oktober 2024 gelten die technischen Durchführungsstandards (Regulatory Technical Standards, kurz RTS) für die Eltif-Reform. Mit diesem letzten Meilenstein ist Eltif 2.0 nun vollständig umgesetzt. Dies gibt Fondsanbietern sowie Beratern und Banken Sicherheit bezüglich der bislang noch offenen Fragen unter der novellierten Eltif-Verordnung. Zuvor hatte es eine längere Diskussion zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Marktaufsichts- und Wertpapierbehörde (Esma) gegeben, wie die RTS ausgestaltet werden sollen.
Gut für Anleger und Asset Manager: Letztendlich hat sich der flexiblere Vorschlag der Europäischen Kommission durchgesetzt.
Wie sind die regulatorischen Standards final ausgestaltet?
Die RTS regeln vor allem die praktischen Rahmenbedingungen:
- Das Liquiditätsmanagement bei semi-liquiden Eltifs
- Die Modalitäten für Anteilsrückgaben
- Den Mechanismus zur Anteilsübertragung
- Die Offenlegung der Kosten
Für die Mindestliquidität bei semi-liquiden Eltifs geben die RTS zwei unterschiedliche Optionen in Abhängigkeit von Kündigungsfristen und Rückgabefrequenz vor.
Option 1: Das maximale Rückgabevolumen pro Zeitpunkt wird im Verhältnis zur Mindestliquiditätsquote festgelegt. Die Quote hängt von der Rückgabefrequenz und Kündigungsfrist ab.
Beispiel: Bei einer Rückgabe alle drei Monate mit drei Monaten Kündigungsfrist darf der Asset Manager maximal 33,3 Prozent der Mindestliquiditätsquote pro Rückgabefenster zurücknehmen. Nimmt ein Eltif maximal 5 Prozent des ausstehenden Volumens pro Quartal zurück („Gating von 5 Prozent pro Quartal“), beträgt die Mindestliquiditätsquote in diesem Fall 15 Prozent.
Option 2: Hier wird hingegen die Kündigungsfrist nicht berücksichtigt, sondern für verschiedene Rückgabefrequenzen die Mindestliquiditätsquoten sowie die maximalen Prozentsätze vorgegeben, die pro Rückgabefenster in Relation zur Mindestliquidität zurückgenommen werden dürfen.
Mehr Flexibilität als ursprünglich geplant
Insgesamt bieten die verschiedenen Varianten im Zusammenspiel von Mindestliquidität, Rückgabefrequenz und Kündigungsfrist den Fondsanbietern mehr Spielraum. Der erste Vorschlag der ESMA zur Mindestliquidität mit Mindestquoten von bis zu 40 Prozent war als nicht praxistauglich eingestuft worden und hatte für viel Kritik gesorgt.
Mindesthaltefristen: Nach den RTS müssen keine Mindesthaltefristen vorgegeben werden – weder für das Produkt noch für einzelne Investoren. Bei Bedarf kann der Fondsanbieter des Eltifs diese allerdings nach eigenem Ermessen vorsehen. Auch dieser Punkt erscheint praxistauglich, zumal während der Investitionsphase gegebenenfalls Zeichnungen genutzt werden könnten, um potenzielle Rückgabewünsche zu erfüllen.
Übertragung von Eltif-Anteilen: Mit den RTS wurde auch die Möglichkeit eines Matching-Mechanismus, der erstmals überhaupt für europäische Fonds Anwendung findet, konkretisiert. Dabei muss eine faire Behandlung der Anleger gewährleistet sein.
Offenlegung der Kosten: Ein Eltif muss alle Kosten offenlegen, die direkt oder indirekt vom Anleger zu tragen sind. Vertriebskosten müssen dabei alle Verwaltungs- und Regulierungskosten sowie durch professionelle Dienste und Wirtschaftsprüfung verursachten Kosten umfassen. Dabei müssen einheitliche Definitionen, Berechnungsmethoden und die Darstellungsweise dieser Kosten angegeben werden.
Neue Eltif-Zulassungen weiterhin auf Rekordniveau
Da sich die finale Ausgestaltung der RTS seit Sommer abzeichnete, als die EU-Kommission ihren finalen Vorschlag zur Prüfung eingereicht hatte, haben viele Asset Manager bereits im Vorfeld neue Eltifs zur Genehmigung eingereicht. Dies hat zu einem Rekordniveau an Neuproduktzulassungen in 2024 geführt. Während bislang maximal 20 Eltifs pro Jahr genehmigt wurden, sind es allein in den ersten drei Quartalen von 2024 bereits 38 Eltifs.
Die neu zugelassenen Produkte decken dabei sämtliche Assetklassen ab. Die Mehrheit der Produkte (16) fokussiert sich auf Private Equity, gefolgt von Private Debt (8) und Infrastruktur (7). Die Assetklasse Real Estate ist mit fünf Produkten vertreten, zwei Produkte bilden Multi-Asset-Strategien ab.
50 Prozent der in 2024 zugelassenen Eltif (19) richten sich an professionelle Kunden. Die anderen 50 Prozent der Produkte können auch an Privatanleger vertrieben werden. Dies zeigt einmal mehr, dass der Eltif nicht nur für Privatanleger, sondern auch für professionelle Kunden genutzt wird.
Von den 19 auch für Privatanleger zugelassenen Produkten können 15 auch in Deutschland vertrieben werden. Interessant ist dabei das Verhältnis zwischen geschlossenen und semi-liquiden Produkten: vier geschlossenen Eltifs stehen elf semi-liquiden Eltifs gegenüber. Die Möglichkeit, unter Eltif 2.0 semi-liquide Eltifs zu begeben, wird also genutzt. Dies folgt dem allgemeinen Trend im Private Wealth Bereich, in welchem sich semi-liquide Evergreenprodukte angesichts ihrer Flexibilität und kontinuierlichen Allokation einer immer größer werdenden Nachfrage erfreuen.
Die Mehrheit der für deutsche Privatkunden zugelassenen Produkte bezieht sich auf die Assetklasse Private Equity (7), gefolgt von Infrastruktur (4), Private Debt und Multi-Asset (je 2).