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Energiekrise und Inflation So sollen Studenten finanziell entlastet werden

Von Lesedauer: 4 Minuten
Studenten und Geld
Studenten und Geld: Wir zeigen euch, mit welchen Maßnahmen Studenten aktuell von der Regierung entlastet werden. | Foto: Fotomontage, Jessica Hunold, Canva

Der Blick auf das Konto kann aktuell weh tun: Die Energiekrise und anhaltende Inflation reißen vielen ein Loch in den Geldbeutel. Besonders hart trifft es meistens Bevölkerungsgruppen mit geringem Einkommen, wozu oft auch Studierende zählen. Aus diesem Grund hat die Regierung auch angehende Akademiker bei den Entlastungspakten berücksichtigt. Wer noch nicht ganz durch den Dschungel der Regierungshilfen durchblickt, der findet hier eine kurze Übersicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Mehr Geld für Bafög-Empfänger und höhere Freibeträge

Da die Grund- und Mietkosten immer weiter steigen, wurden auch die Bedarfssätze beim Bafög angehoben: Der Wohnbedarfszuschlag steigt von 325 Euro auf 360 Euro und der Grundbedarfssatz von 427 auf 452 Euro. Wenn du also dein Studium komplett durch Bafög finanzierst, kannst du nun mit einem neuen Förderungshöchstbetrag von 934 Euro rechnen. Gleichzeitig wurde die Altersgrenze für Empfänger auf 45 Jahre angehoben.

 

Falls du noch kein Bafög beziehst, könnte das für dich interessant sein: Die Freibeträge vom Elterneinkommen der Bafög-Empfänger werden um 20,75 Prozent angehoben. Wodurch mehr Menschen von der Förderung profitieren sollen. Vereinfacht dargestellt: Bei Einzelkindern – mit verheirateten Eltern – gab es bisher bis zu einem Verdienst von 2.000 Euro Monats-Netto den Bafög-Höchstsatz, künftig gilt das bis zu einem Einkommen von 2.415 Euro Monats-Netto.

Bist du also bisher immer durch das Förderungsraster gefallen, kann es sein, dass sich das nun geändert hat. Oder du zumindest eine Teilförderung bekommst. >> Hier geht’s zum Bafög-Rechner.

Der Freibetrag auf das eigene Einkommen ist auch gestiegen – und zwar so, dass die zum Oktober 2022 greifende höhere Verdienstgrenze für Minijobs von 520 Euro pro Monat noch anrechnungsfrei bleibt.

Heizkostenzuschüsse

Die Bundesregierung hat direkt zwei Heizkostenzuschüsse geplant: Der erste ist bereits am 1. Juni 2022 in Kraft getreten und belief sich auf 230 Euro. Dieser wurde auch schon größtenteils ausgezahlt.

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