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Enkeltrick für Gewerbetreibende So sieht das betrügerische Fax aus

Der neue Enkeltrick der Geschäftswelt geht so: Eine Firma namens DAZ – Datenschutzauskunft-Zentrale – versendet derzeit zu Hauf Faxe, unter anderem auch an Finanz- und Versicherungsvermittler. Die Empfänger werden gebeten, das mitgesendete Formular auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden. Das sei im Zuge der seit Mai gültigen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Gewerbebetriebe gesetzlich erforderlich, will das Schreiben weismachen.

Das Perfide: Im etwas kleiner gedruckten Schlussteil findet sich die Formulierung, dass, wer hier tatsächlich seine Unterschrift leistet, ein teures Paket erwirbt – und zwar ein Dreijahres-Abonnement für Informationsmaterial und Musterformulare zur DSGVO. 498 Euro pro Jahr, insgesamt also 1.494 Euro will die Firma dafür berechnen.

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Die selbst ernannte Datenschutzauskunft-Zentrale, die laut der angegebenen Postadresse in Oranienburg ansässig ist, gibt sich dabei den Anstrich einer Behörde. Der Briefkopf des Schreibens ist im Stil eines amtlichen Schreibens gehalten. Auch der Name kann Entsprechendes vermuten lassen.

Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Michaelis rät Vermittlern, nicht auf das Schreiben zu reagieren. Denn eine gesetzliche Pflicht dazu bestehe keinesfalls: „Fallen Sie bitte nicht auf diesen alten Bauerntrick herein!“, heißt es in einer E-Mail an Mandanten. Der Vermittlerverband AfW geht noch einen Schritt weiter. Der geschäftsführende Vorstand Norman Wirth rät, auch Strafanzeige wegen versuchten Betruges zu stellen: „Sie machen auch nichts falsch (im Gegenteil), wenn Sie zudem Ihre gewerblichen Kunden vor diesem Betrug warnen“, heißt es in einem aktuellen Newsletter des Verbands.

Die Kanzlei Michaelis hat das Formular als Warnung auf ihre Internetseite gestellt. So sieht es aus >>

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