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Entschädigungszahlungen Wann Sie Versicherungsleistungen versteuern müssen

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Komplizierte Berechnung bei nur teilweiser beruflicher Nutzung

Gleiches gilt zum Beispiel auch für die Einrichtung des steuerlich geltend gemachten häuslichen Arbeitszimmers. Auch hier muss das Geld in der Steuererklärung angegeben werden, wenn die Versicherung eine Entschädigung bezahlt – zum Beispiel wenn durch einen Brand der Schreibtisch ersetzt werden muss. Dann kann nur noch ein möglicher Restbetrag für den neuen Schreibtisch abgezogen werden. Für den Werbungskostenabzug in der nächsten Steuererklärung gälte dann: Preis des neuen Schreibtisch minus der Entschädigungszahlung für den alten.

Ersetzt ein Haftpflichtversicherer den Arbeitscomputer, weil der Sitznachbar im Zug den Kaffee auf die Tastatur kippt, müssen Arbeitnehmer die Versicherungsleistung ebenso von den Werbungskosten für den neuen Computer abziehen. Komplizierter wird es dann, wenn die Anschaffung nur anteilig steuerlich geltend gemacht wurde: Wird der Computer teils privat und teils beruflich genutzt und nur teilweise als Werbungskosten abgezogen, muss auch die Ausgleichszahlung der Versicherung nur anteilig versteuert werden. Auch wenn die Versicherungsprämien seinerzeit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer abgezogen worden sind, greift die Steuerpflicht. Dann müssen auch die aus der Versicherung entstandenen Leistungen versteuert werden.

Ersetzte Mietzahlungen müssen versteuert werden

Entsprechend sieht die Lage bei Selbstständigen und Freiberuflern aus, wenn sie Entschädigungen für beruflich genutzte Gegenstände erhalten. Ersetzt hier ein Haftpflichtversicherer den Laptop nach dem Kaffeebad, muss der Selbstständige oder Freiberufler die Entschädigung in der Buchhaltung seines Unternehmens berücksichtigen (als negative Betriebsausgaben).

Auch Immobilieneigentümer müssen Geld von der Versicherung gegebenenfalls versteuern – zum Beispiel dann, wenn das Geld aus einer Mietverlustversicherung stammt. Die zahlt, wenn die vermietete Wohnung beispielsweise nach einem Feuer für längere Zeit unbewohnbar ist, und ersetzt dem Vermieter die entgangenen Mieteinnahmen. Ähnlich ist es auch bei der Praxisausfallversicherung, die zum Beispiel Ärzte oder Anwälte abschließen. Bei diesen beiden Versicherungen gilt die Zahlung bei den Versicherten ebenso als Einnahme. Und die muss versteuert werden.

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