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Nach Entscheidung des Berliner Landgerichts Mietpreisbremse vor dem Bundesverfassungsgericht

Fassade eines Wohnhauses: Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, ob die Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Fassade eines Wohnhauses: Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, ob die Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar ist. | Foto: Pixabay

Die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin hält die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch über die sogenannte Mietpreisbremse für verfassungswidrig und hat beschlossen, in einem Berufungsverfahren dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorzulegen. Das höchste deutsche Gericht hat allein die Kompetenz, eine gesetzliche Regelung für verfassungswidrig zu erklären.

„Endlich wird für Rechtsklarheit gesorgt. Das Bundesverfassungsgericht soll nach der Annahme der Klage möglichst zügig entscheiden, ob die Mietpreisbremse gegen das Grundgesetz verstößt”, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD.

Das Landgericht Berlin hat in zweiter Instanz zu einer Mieterklage darauf verwiesen, dass die Mietpreisbremse Vermieter ungleich behandelt. Aufgrund unterschiedlich hoher örtlicher Vergleichsmieten treffe die Mietpreisbremse Vermieter unterschiedlich stark. Das sei mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar, schreibt das Landgericht.

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Die Zivilkammer 67 hatte bereits im September 2017 verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Allerdings unterblieb in dem damaligen Rechtsstreit eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, da es auf die Verfassungsgemäßheit der Vorschrift für die Entscheidung damals aufgrund neuer Umstände nicht mehr ankam.

Vor allem bei den anstehenden Sondierungsgesprächen zwischen CDU/CSU und SPD muss die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts unbedingt berücksichtigt werden, heißt es vom IVD. „Nun ist die Judikative am Zug, unter diesen Umständen kann eine Verschärfung der Mietpreisbremse kein Thema in den politischen Verhandlungen sein”, sagt Schick und erinnert an das Bundestagswahlprogramm der SPD, das eine enorme Ausweitung der Mietpreisbremse vorsah. „Ich gehe davon aus, dass die SPD die funktionierende Gewaltenteilung in unserem Land respektieren wird und bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe keine Forderungen mit Blick auf dieses Gesetz stellen wird.”

Der IVD sieht mietrechtrechtliche Eingriffe in die Wohnungsmärkte grundsätzlich kritisch. Regulierungen haben in der Vergangenheit nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum geführt. Genau dieser Wohnraum sei aber dringend notwendig, um den Wohnungsmarkt zu entlasten.

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