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Aktualisiert am 06.10.2021 - 18:16 Uhrin NewsLesedauer: 3 Minuten

EU-Regulierung Entwurf für soziale Taxonomie ist da

Blick über die EU-Hauptstadt Brüssel
Blick über die EU-Hauptstadt Brüssel: Nach der Taxonomie für Umweltziele liegt jetzt auch ein EU-Entwurf zur Klassifikation sozialer Geldanlage vor. | Foto: imago images / agefotostock

Der Entwurf für eine europäische soziale Taxonomie ist da. Am Montag hat eine Arbeitsgruppe der Sustainable Finance Platform der EU-Kommission dazu ein 61 Seiten starkes Dokument vorgestellt. Darin haben die Nachhaltigkeits-Experten einen Katalog von Kriterien entworfen, anhand derer sich bemessen lassen soll, ob eine Investition aus sozialer Sicht nachhaltig ist.

Der Taxonomie-Vorschlag betrifft den Faktor „S“ und damit eine der drei Säulen, mit deren Hilfe Nachhaltigkeit im Investmentbereich gemessen wird. ESG ist die englische Abkürzung für „ökologisch“, „sozial“ und „gute Unternehmensführung“. Sie steht für die Bemühungen der europäischen Staatengemeinschaft, Finanzströme in eine nachhaltige Richtung zu lenken.

Eine Taxonomie, die Nachhaltigkeit aus ökologischer Sicht definiert, liegt bereits vor, zumindest in Teilen. Bislang hat die EU-Kommission für zwei von insgesamt sechs selbst definierten kologischen Nachhaltigkeitszielen festgelegt, wann eine Anlage als nachhaltig einzustufen ist. Die ökologische Taxonomie soll noch vervollständigt werden. Eine Definition von sozialer Nachhaltigkeit stand dagegen noch komplett aus.

In dem jetzt vorgelegten Papier erläutern die Nachhaltigkeits-Experten zunächst ihre Vorüberlegungen: Kriterien für soziale Nachhaltigkeit unterschieden sich von jenen, die für ökologisch verantwortliche Anlagen gelten. Sie ließen sich oft nicht mit konkreten wirtschaftlichen Aktivitäten verknüpfen. Mitunter sei es schwierig, Ziele sinnvolle quantitativ zu messen. Eine soziale Taxonomie definiere zudem eher nützliche Auswirkungen, während es auf ökologischer Ebene vor allem um Schäden gehe.

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Die Autoren unterscheiden eine vertikale und eine horizontale Dimension, die eine soziale Taxonomie berücksichtigen müsse: Es gehe einerseits um Produkte und Dienstleistungen, die Grundbedürfnisse und eine Basis-Infrastruktur für Menschen sicherstellten, andererseits um Auswirkungen wirtschaftlicher Aktivität auf unterschiedliche Interessengruppen, etwa Arbeiter, Konsumenten und Gemeinwesen. All diese wolle man gleichberechtigt behandeln. Die Autoren stellen auch Überlegungen an, wie sich sozial nachhaltige mit ökologisch nachhaltigen Aspekten verknüpfen ließen.

Anlässlich der Vorstellung der Vorschläge aus Richtung der EU-Kommission haben sich die NGOs Südwind, Misereor und Brot für die Welt zu Wort gemeldet. Man begrüße, „dass der Vorschlag konkrete Anforderungen für die Vergleichbarkeit von sozialen Investitionen formuliert“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der drei Organisationen. „Bislang ist das ‚S‘ bei Nachhaltigkeitsbewertungen durch ESG-Research-Agenturen der Bereich, der zu den widersprüchlichsten Ergebnissen kommt“, erinnert Ulrike Lohr, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Südwind.

Brot-für-die-Welt-Referentin Jutta Albrecht meint: „Die Aktivitäten der Unternehmen werden nicht nur danach beurteilt, ob Schaden abgewendet wird, sondern es werden auch Beiträge für inklusive und nachhaltige Gemeinschaften messbar." Allerdings sehe man auch eine Gefahr – auf die auch die Autoren des Taxonomie-Vorschlags hinweisen: Unternehmen könnten versuchen, „einzelne philanthropische Projekte bereits als positiven Beitrag für mehr Nachhaltigkeit lokaler Gemeinschaften zu verkaufen und andere schädliche Geschäftspraktiken unangetastet (…) lassen“, so Albrecht. Analog dem „Greenwashing“ aus dem ökologischen Bereich spricht Albrecht von der Gefahr eines „Social washing“.

Die Vorschläge zur sozialen Taxonomie stehen Interessenvertretern ab sofort zur Konsultation offen.

Die Sustainable Finance Platform, die die Vorschläge jetzt unterbreitet hat, ist eine Expertengruppe, die der EU-Kommission zuarbeitet. Besetzt ist sie mit Vertretern aus EU-Organisationen, der Finanzindustrie, dem Unternehmens- und dem öffentlichen Sektor, der Wissenschaft sowie Privatpersonen.

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