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Erbe zu Lebzeiten übertragen So behalten Großeltern die Kontrolle über das Vermögen

Stefan Brähler ist Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Confidema.
Stefan Brähler ist Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Confidema. | Foto: Confidema

Bis zu 200.000 Euro können Großeltern ihren Enkeln zu Lebzeiten alle zehn Jahre steuerfrei schenken. Nachdem im Rahmen der Erbschaftssteuerreform 2009 der damalige Freibetrag von 51.200 Euro annähernd vervierfacht wurde, wird die dritte Generation immer häufiger in eine gestaltende Nachfolgeplanung miteinbezogen.

Das bringt aber auch ein Dilemma mit sich, denn Schenkungen im Rahmen der alten Freibeträge wurden noch als überschaubarer Betrag wahrgenommen. Enkel nutzten so etwas relativ frei für Studium, Auto oder Reisen. Eine Summe von 200.000 Euro sehen viele Großeltern aber als Basis für einen künftigen Vermögensaufbau an, der eben nicht kurzfristigen Konsumzwecken dienen soll.

Um die Kontrolle über dieses Vermögen vorerst zu behalten, kann entweder auf vergleichsweise komplizierte Schenkungsverträge zurückgegriffen werden, die sicherstellen, dass eventuelle Verfügungen der Beschenkten nur in Absprache mit den Großeltern erfolgen können. Oder es wird die deutlich elegantere Möglichkeit einer Versicherungsstruktur gewählt: 200.000 Euro werden in die Police eingebracht, in deren Rahmen ein Wertpapierdepot weiter von einem Vermögensverwalter betreut wird. Vertragsinhaber ist zunächst ein oder beide Großelternteile. Danach wird die Police zu 99 Prozent an das Enkelkind übertragen, zu einem Prozent bleibt allerdings der Schenker Vertragsinhaber.

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Dadurch haben die Großeltern eine „Sperrminorität“ im Vertrag, denn Verfügungen und Kündigungen können nur einstimmig erfolgen. Das heißt, ein Enkelkind kann etwa Entnahmen nur mit Zustimmung tätigen, einseitige Verfügungen sind trotz 99-Prozent-Quote ausgeschlossen. Im Erbfall kann diese „Sperrminorität“ an die Eltern übertragen werden, oder das Enkelkind erhält direkt das fehlende Prozent und kann dann über das Vermögen frei verfügen. Der besondere Clou bei der Konstruktion ist die Steuerfreiheit: Während der Vertragslaufzeit werden sämtliche Erträge abgeltungssteuerfrei angesammelt. Im Erbfall erfolgt auch die Auszahlung an das Enkelkind steuerfrei.

99/1-Gestaltungen sind ein bewährtes und langfristiges Instrument in der Vermögensnachfolgeplanung, das zusätzliche Steuervorteile für den Kunden mit einer langfristigen, über Generationen reichenden Kundenbeziehung für die Vermögensverwaltung kombiniert.


Über den Autor:
Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Beratungsfirma Confidema und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in Vermögensverwaltung und Private Banking.

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