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Erbschmeichler: Nachlassplanung mit Versicherungen

„Mit diesen Menschen ist es vorbei. Ich will auch keine Versöhnung mehr.“ Modemacher Wolfgang Joop ist schwer enttäuscht. Seit Wochen liegt der 65-Jährige im Clinch mit seiner 42-jährigen Tochter Jette und deren Ehemann Christian Elsen. Streitobjekt ist das Potsdamer Anwesen der Familie, Gut Bornstedt.

Seit über 100 Jahren im Familienbesitz, sei das Haus stets ein Zufluchtsort gewesen. „Es stand immer offen für alle“, so der Modemacher. Er habe es als Familiensitz für seine Töchter und Enkelkinder erhalten wollen, er selbst wollte eine kleine Wohnung in der Villa nutzen. Dafür gründete Wolfgang Joop Mitte der 90er Jahre eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der er zu 10 und seine Töchter Florentine und Jette zu je 45 Prozent beteiligt sind.

Jetzt aber verweigere ihm Jette den Zutritt zu seinem Elternhaus. Unmittelbar nach dem Tod seiner Mutter Charlotte habe die Designerin die Schlösser ausgetauscht und alle Papiere an sich genommen. „Jette hatte von Anfang an geplant, ihre Schwester Florentine samt Familie und mich aus dem Haus rauszuschmeißen“, so Joop zur Zeitschrift „Bunte“. Jette Joop hält dagegen, die Behauptungen seien unwahr. Sie habe die Schlösser ausgetauscht, gab sie gegenüber der „Bild am Sonntag“ zu, aber „aus Sicherheitsgründen“.

Meist ist kein Testament vorhanden

Inzwischen haben beide Parteien ihre Anwälte eingeschaltet. Geht es ums Erbe, sind Familiendramen gang und gäbe. Vor allem dann, wenn es kein Testament gibt – und auch das ist ziemlich üblich. „Die meisten Menschen in Deutschland, nämlich etwa 70 Prozent, sterben, ohne ein Testament zu hinterlassen“, sagt Rolf Klein, Diplom-Betriebswirt und European Financial Planner.

Nicht ganz verwunderlich, da es eine unangenehme Sache ist, sich mit dem eigenen Tod zu befassen. Oft braucht es dafür erst einen Einschlag im näheren Bekanntenkreis oder ein Ereignis wie die Anschläge auf das World Trade Center. „Das ist es aber nicht allein“, sagt Alexander von Heydebreck, Rechtsanwalt  und Experte für Generationenmanagement im Private Banking der Hamburger Sparkasse. „Die Menschen wissen nicht, zu wem sie gehen sollen.“

Bei Notaren und Rechtsanwälten gingen die meisten von hohen Kosten für die Beratung aus. Das hindere sie daran, sich dort Informationen zu holen. „Oft kommt aber auch das Argument, gerade von jungen Leuten: Ich hab doch gar nichts zu vererben“, so von Heydebreck, der auch Dozent zum Thema Nachlassplanung an der European Business School (EBS) ist. Dabei reicht es schon, wenn jemand eine Rentenversicherung hat. Denn auch hier muss man sich überlegen, wer sie im Todesfall bekommt.

Erbfolge: Nicht verheiratete Partner müssen etwas tun

Ist kein Testament vorhanden, richtet sich die Aufteilung des Nachlasses nach dem Gesetz. In der Erbfolge ganz oben stehen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel. Ihnen steht ein Pflichtteil des Erbes zu. Selbst dann, wenn es ein Testament gibt, mit dem sie enterbt werden sollen.

Gibt es keinen letzten Willen, folgen Eltern und Geschwister des Vererbenden vor Großeltern, Tanten oder Onkeln und Cousinen oder Cousins. „Wer nicht verheiratet ist, muss also etwas tun, wenn er dem Partner etwas vererben möchte“, sagt Maximilian Werkmüller, Geschäftsführer des HSBC Trinkaus Family Office und ebenfalls Dozent an der EBS. „Ein Testament ist in diesem Fall Pflicht.“

Die Kür besteht für den sogenannten Erblasser dann darin, seine Partnerin möglichst wenig Erbschaftsteuer zahlen zu lassen. Denn sonst hat sie möglicherweise wenig vom Erbe.
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