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Erdöl: Shell-Nigeria haftet für Umweltschäden

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Das Den Haager Gericht hat die Klagen gegen den holländischen Mutterkonzern abgewiesen. Der hafte nur für eigenes Verschulden und nicht für seine Tochtergesellschaft. Für eigenes Verschulden konnten die Kläger jedoch keine Beweise vorlegen. Zudem mussten die Richter das nigerianische Recht anwenden und daher auch vier der fünf Klagen gegen die nigerianische Shell-Tochter abweisen.

Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das sicher nicht zu beanstanden. Die Überraschung für Shell: Im fünften Fall urteilten die Richter, dass Shell es den Öldieben zu leicht gemacht und „durch besondere Nachlässigkeit" erhebliche Sorgfaltspflichten verletzt hat. Die Leitung konnte auf sehr einfache Weise sabotiert werden - durch das Aufdrehen eines Ölhahns mit einem Schraubenschlüssel. Zu wenig Schutz, urteilten die Richter. Shell-Nigeria muss diesen Schaden ersetzen.

Ein Urteil mit Konsequenzen für Konzerne und deren Investoren. Weitere Klagen sind wahrscheinlich, denn das Argument, nur Shell-Nigeria könne verklagt werden und das auch nur in Nigeria, überzeugte die niederländischen Richter nicht. Die Umweltorganisation Milieudefensie hat allein 2011 wieder über 60 Öllecks an über 7.000 km ungeschützter Pipeline und hunderten unbewachter überirdischer Installationen beobachtet. Ob die Schutzmaßnahmen und der Erhaltungszustand der Anlagen den Anforderungen niederländischer Richter genügen werden, kann bezweifelt werden.

Die in Den Haag unterlegenen Kläger haben zudem Berufung angekündigt. Sie wollen gerichtlich Zugang zu internen Dokumenten von Shell einfordern, aus denen sich Beweise für die Mitverantwortung der Konzernmutter ergeben. Zumindest ein hohes Reputationsrisiko, dessen Auswirkungen Shell noch von dem Versuch, die ausgediente Bohrinsel Brent Spar einfach in einem Fjord zu versenken, in unangenehmer Erinnerung sein dürften.

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