LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Tipps & RatgeberLesedauer: 5 Minuten

Erfahrungsbericht „Beim Ex-post-Kostenausweis liegt vieles im Argen“

Seite 3 / 3

Genau dadurch tritt auch der beklagenswerte Mangel an gesetzlichen Vorgaben zur Ex-post-Transparenz zum Vorschein: Es fehlt eine einheitliche und standardisierte Vorlage, an der sich alle Marktteilnehmer orientieren können. Hier sind die Aufsichtsbehörden gefordert – die sich bisher jedoch sehr zurückhalten. Möglicherweise sondiert man zunächst das Marktgeschehen, um dann gegebenenfalls in den kommenden Jahren regulierend einzugreifen.  

Bis auf Weiteres sind beim Sammeln der Kosten alle Betroffenen gefordert. Es geht um Depotführungsentgelte, Ausgabeaufschläge, Bestandsprovisionen, Servicegebühren, Transaktionskosten, Vermögensverwaltungsvergütungen – die Liste der in Betracht kommenden ausweispflichtigen Kosten ist lang.

Noch offen: Wie reagieren die Kunden?

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Kommt noch die Unterscheidung zwischen Anlageberatung, Anlagevermittlung und Vermögensverwaltung ins Spiel, wird es schnell unübersichtlich. Ohne zeitgemäße IT und Schnittstellentechnologie ist es selbst für erfahrende und große Finanzdienstleister schlichtweg nicht mehr möglich, den neuen Transparenzvorgaben rechtskonform und gleichzeitig noch vertriebsorientiert und wirtschaftlich nachzukommen.

Eine andere Frage wird freilich noch sein, wie die Kunden auf die neuen Kostenberichte reagieren werden, wenn sie ihnen einmal vorliegen. Denn nicht jeder Berater wird seine Klientel darauf vorbereitet haben, dass die wahren Kosten mancher Lieblings-Fonds bei rund 2,5 Prozent p.a. liegen und dementsprechend an der Wertentwicklung nagen – und das wohlgemerkt auch in schlechten Zeiten.


Über den Autor:
Alrik Haug ist seit September 2017 Vorstand des Vermögensverwalters Reuss Private Deutschland. Er verantwortet in dieser Position unter anderem die Bereiche Recht & Compliance sowie das Asset Management. Reuss Private Deutschland ist ebenso wie ihre Schwestergesellschaften, der Maklerpool Fondsnet und das Haftungsdach BN & Partners Capital, Teil der Reuss Private Group.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen