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Erfahrungsbericht der Finanzberater Bierl Wenn die Patientenakte die Berufsunfähigkeitsversicherung gefährdet

Tobias Bierl: Der Versicherungsmakler weist in seinem Blogbeitrag darauf hin, wie wichtig die Überprüfung der Patientenakte beim Abschluss einer Versicherung ist.
Tobias Bierl: Der Versicherungsmakler weist in seinem Blogbeitrag darauf hin, wie wichtig die Überprüfung der Patientenakte beim Abschluss einer Versicherung ist. | Foto: Finanzberatung Bierl

Der junge Neukunde, über den die Brüder Bierl in ihrer aktuellen Blog-Ausgabe berichten, war noch Schüler und wollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. In dem Alter – 18 Jahre – sollte es normalerweise kein Problem sein, einen solchen Versicherungsvertrag abzuschließen. Schließlich sind junge Leute ja in der Regel gesund.

Ihr Sohn sei gesund, nur ab und zu halt beim Arzt. Das Herz werde jedes Jahr einmal gecheckt beim Kardiologen, sonst nur Einlagenverschreibung zwecks Wachstums, erklären die Eltern des Jungen stolz.

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Das Problem: Beim Blick in die sicherheitshalber vom Hausarzt angeforderte Patientenakte habe sich gezeigt: Die geschilderte Realität der Eltern stimmte mit der Wahrheit nicht überein – jedenfalls nicht mit der Wahrheit, die aus der Patientenakte spricht.

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So fanden die Makler Bierl unter anderem Folgendes vor: „Es steht regelmäßig eine Diagnose drin, die auch immer abgerechnet wird, obwohl man deswegen gar nicht beim Arzt gewesen ist.“ Das sei ein „großer Stolperstein für die passende BU-Versicherung“, geben die Bierl-Brüder zu bedenken.

Mit einem aktuellen ärztlichen Attest wieder auf BU-Kurs

Offenbar erscheint der Junge auf dem Papier kränker als es der Tatsache entspricht. Beispiel Medikamentenunverträglichkeit hinsichtlich Penicillin: „Im Jahr 2002 war der Bub wirklich noch ein kleiner Bub mit 2 Jahren. Da gab es zurecht eine Diagnose. Diese taucht 16 Jahre später immer noch regelmäßig in der Patientenakte auf. Äh ja…?“, rätseln die Makler.

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