Erkrankungen, Reiserücktritt & Co. 5 Reise-Irrtümer, die richtig teuer werden können
Irrtum 1: Online-Reisen können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden
Wer im Internet einkauft, kann Verträge ohne weiteres innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 355 „Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen“ verankert. Doch es gibt Ausnahmen: Reisebuchungen im Internet sind vom Widerruf ausgeschlossen (BGB, § 312g Absatz 2 Nr. 10). Sie können nur storniert werden. „Für eine Stornierung verlangen die Reiseanbieter in der Regel enorme Gebühren. Nur vereinzelt können Reisen innerhalb von drei Tagen kostenfrei widerrufen werden“, sagt Toptarif-Geschäftsführer Arnd Schröder.
Irrtum 2: Namensänderungen in den Reisedaten sind kostenfrei
Wer seine persönlichen Daten bei einer Flugbuchung eingibt, sollte sehr sorgfältig sein. Denn für eine nachträgliche Änderung, zum Beispiel wegen eines Tippfehlers, bitten Fluggesellschaften Verbraucher teilweise kräftig zur Kasse. Bei manchen Airlines können die Reisedaten innerhalb von 24 Stunden kostenfrei geändert werden. Danach werden Anpassungen nur noch kostenpflichtig entgegengenommen. Dabei kann eine Korrektur zwischen 50 und 120 Euro kosten, je nach gebuchtem Tarif.
Für frisch vermählte Paare gilt eine Ausnahme: Wer den Namen des Partners angenommen hat, legt einfach die Heiratsurkunde und den Personalausweis vor. Dann werden die Daten ohne Zusatzkosten geändert. Das gilt auch bei einer Scheidung. Hierfür ist die Scheidungsurkunde notwendig.
Irrtum 3: Eine Reiserücktrittsversicherung ist überflüssig
Ob Last-Minute oder Frühbucher – muss der Urlaub wegen Krankheit oder eines Unfalls ausfallen, werden Stornierungsgebühren fällig. Diese sind meist gestaffelt: Je kurzfristiger die Reise storniert wird, desto höher sind die Kosten. Je nach Reiseveranstalter belaufen sich die Gebühren auf 50 Prozent oder mehr des Reisepreises. Das gilt auch für individuell zusammengestellte Reisen: Wird die Reise abgesagt, fallen für jeden einzelnen Posten – Hotel, Mietwagen und Flug – entsprechend gestaffelte Stornogebühren an. Bei einem Billigflug können diese unter Umständen bis zu 100 Prozent des Flugpreises betragen. „Wir empfehlen Urlaubern besonders bei teuren Reisen eine Rücktrittsversicherung abzuschließen“, sagt Schröder. „Ein verpasster Flieger wegen Stau oder eine Erkältung reichen jedoch als Grund nicht aus, damit die Versicherung die Stornokosten übernimmt. Die Versicherer akzeptieren in der Regel nur eine wichtige Ursache wie eine plötzliche schwerwiegende Erkrankung oder einen Unfall. Zudem muss dies meist mit einem ärztlichen Attest belegt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Urlauber vorab genau informieren, wann die Versicherung zahlt und welche Leistungen in den Vertragsbedingungen inbegriffen sind.“
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