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in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Erst im 2. Quartal Bafin verschiebt Institutsvergütungsverordnung

Bafin-Liegenschaft in Frankfurt
Bafin-Liegenschaft in Frankfurt | Foto: Bafin/Kai Hartmann

„Aus redaktionellen und technischen Gründen verschiebt sich der Erlass der Änderungsverordnung zur Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) erneut“, erklärt die Finanzaufsicht Bafin auf ihrer Website. Statt wie ursprünglich geplant Anfang des Jahres wird sie nun voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2017 in Kraft treten.

Man sei bestrebt, die Verzögerung so gering wie möglich zu halten und möglichst zeitgleich auch die dazugehörige Auslegungshilfe zu veröffentlichen, so die Bafin.

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