In bisher 1.812 Fällen hat die EdW über die Entschädigung von Anlegern der insolventen „Phoenix Kapitaldienst GmbH“ entschieden. In lediglich 86 Fällen wurde ein Entschädigungsanspruch von 20.000 Euro festgestellt. In den übrigen 1.726 Fällen werde es keine Entschädigung geben. Diese Zahlen nannte die Bundesregierung heute in ihrer Antwort auf eine „kleine Anfrage“ der FDP-Fraktion.
Ende Februar werde die EdW mit der Auszahlung der ersten Teilentschädigungen beginnen. Wie lange das komplette Entschädigungsverfahren der Phoenix-Anleger noch genau dauern werde, könne die Bundesregierung nicht angeben. Es werde jedoch davon ausgegangen, dass sich Prüfung und Auszahlung der noch offenen 27.500 Schadensmeldungen über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren erstrecken würden.
Von der spektakulären Pleite der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst im März 2005 waren 30.000 Anleger betroffen. Das Unternehmen bot Anlegern die Anlage von Geldern in Optionsgeschäften – diese wurden jedoch wenn überhaupt nur zum Teil durchgeführt, ein Großteil floss in ein betrügerisches Schneeballsystem.
Der Schaden wird auf bis zu 600 Millionen Euro geschätzt. Die EdW war nicht auf derartige Schäden ausgelegt und erhielt im Dezember 2008 einen 128-Millionen-Euro-Kredit vom Bund, nachdem sich viele der im Rahmen einer obligatorischen Mitgliedschaft angeschlossenen Finanzdienstleister geweigert hatten, die exorbitanten Sonderzahlungen zur Entschädigung der Phoenix-Anleger zu leisten.
Erste Phoenix-Anleger werden entschädigt
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