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2018 zum ersten Mal Zahl der Riester-Verträge schrumpft

2018 gab es erstmals weniger Riester-Verträge als in den Jahren zuvor. Laut Information aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sank die Zahl der Bestandsverträge im Jahresverlauf um 10.000 Stück. Dabei misst das BMAS jeweils die Zahl der laufenden und neu geschlossenen Verträge abzüglich der in dem Zeitraum erfolgten Stornierungen. 16,597 Millionen Riester-Verträge zählte man in dem Ministerium Ende des vergangenen Jahres.

Quelle: BMAS

Der leichte Schwund geht vor allen Dingen aufs Konto von Rentenversicherungsverträgen, die um rund 62.000 auf 10,819 Millionen Verträge sanken. Rückläufig waren auch Banksparverträge, deren Zahl um rund 50.000 auf zu Jahresende 0,676 Millionen zurückging.

Weiterhin beliebt bleiben dagegen sogenannte Wohnriester-Verträge, die 2018 einmal mehr auf niedrigem Niveau zulegen konnten: Rund 43.000 zusätzliche Verträge registrierte man 2018 im Ministerium. Und auch Fonds-Sparpläne konnten um 60.000 Verträge zulegen.

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Den Anteil der ruhend gestellten Riester-Verträge, also solcher Verträge, in die aktuell keine Beiträge fließen, schätzt das BMAS wie auch im Jahr zuvor auf gut ein Fünftel.

Wer nicht förderberechtigt ist

Die Anzahl der laufenden Riester-Verträgen sei allerdings nicht identisch mit der Anzahl jener Verbrauchern, die in einen entsprechenden Vertrag einzahlten und eine staatliche Förderung erhielten, merkt das BMAS an. Denn eine Person könne auch mehrere Riester-Verträge abschließen – oder Verträge könnten nicht gefördert werden, weil etwa die Voraussetzung für eine Förderberechtigung fehlte. 

Keinen Anspruch auf eine staatliche Riester-Förderung haben zum Beispiel nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige und Studenten. Auch Minijobber, die regelmäßig maximal 450 Euro im Monat verdienen und die der Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung widersprochen haben, haben kein Anrecht auf staatliche Riester-Zulagen.  

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