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Erwartetes BGH-Urteil Wie viel Geld gibt’s bei einer Rückabwicklung von Lebenspolicen?

Geklagt haben zwei Kunden der Aachen-Münchener. Beide sind der Auffassung, dass sie zu wenig Geld aus den gekündigten Verträgen erhalten haben. Die Grundlage der Klage bildet dabei die Differenz aus eingezahlten Prämien und zurückerstattetem Guthaben. Bei einem Kunden wurden von 10.800 Euro eingezahlter Prämie 8.600 Euro zurückerstattet. Beim anderen Kunden entsprachen 33.800 Euro gezahlter Beitrag einem Guthaben von 21.500 Euro. Nun muss das Gericht in Karlsruhe darüber befinden, ob die Kläger einen Anspruch auf weitere Erstattungen haben.

Ähnlich gelagerte Fälle, die der BGH bereits entschied, zeugen davon, dass eine Rückgewähr der vollständigen Prämie nicht der Fall sein kann. So fallen beim Versicherer etwa Kosten für die Vertragsführung an, die anteilig von den eingezahlten Prämien zu begleichen sind. Wie hoch diese Kosten aber sein dürfen, wird Teil des heute zu fassenden Urteils sein.

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