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Erwerbsunfähigkeitsversicherungen Risiko BU bleibt für EU-Policen „blinder Fleck“

in FinanzberatungLesedauer: 6 Minuten
Gerd Kemnitz (r.) ist Versicherungsmakler aus Stollberg. Peter Schneider, Geschäftsführer des Analysehauses Morgen & Morgen.
Gerd Kemnitz (r.) ist Versicherungsmakler aus Stollberg. Peter Schneider, Geschäftsführer des Analysehauses Morgen & Morgen.
Für viele körperlich tätige Arbeitnehmer stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) einen preisgünstigen Schutz gegen den völligen Verlust der eigenen Arbeitskraft dar. Doch bereits bei einem Teilausfall am Arbeitsmarkt benötigen die Kunden eigentlich Leistungen aus ihrer Police. Eine EU-Rente wird in der Regel aber nur gezahlt, wenn der Versicherte überhaupt keiner Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes mehr für mindestens drei Stunden täglich nachgehen kann.

„Doch wovon soll der Betroffene die Beiträge für diese Versicherung bezahlen, wenn er zunächst ‚nur‘ berufsunfähig, aber noch nicht erwerbsunfähig geworden ist?“, fragt Gerd Kemnitz in seinem Blog. „In diesem Fall hat er zwar seinen ursprünglichen Job und sein Einkommen verloren – die Beiträge müssen aber weiter in voller Höhe gezahlt werden“, gibt der Versicherungsmakler aus Stollberg im Erzgebirge zu bedenken.

„Kunde verliert Schutz zum ungünstigsten Zeitpunkt“

„Häufig wird der Versicherte hierzu nicht in der Lage sein und den Versicherungsschutz zum ungünstigsten Zeitpunkt verlieren“, so Kemnitz weiter. „Wenn das Fortschreiten der Erkrankung einige Jahre später aber zur Erwerbsunfähigkeit geführt hat, besteht dann kein Versicherungsschutz mehr.“ Er fordert daher ein Einspringen des Versicherers bereits im Fall der Berufsunfähigkeit (BU).

Praktisch umgesetzt werden könnte ein solcher Schutz gegen das Worst-Case-Szenario zum Beispiel durch einen Zusatzbaustein „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“, den es bereits bei Lebens- und Rentenversicherungen gibt. „Wird die versicherte Person berufsunfähig, übernimmt dann der Versicherer die weitere Beitragszahlung, so dass das Sparziel ungefährdet bleibt“, erklärt Kemnitz.

„EU-Policen lediglich unbefriedigende Notlösung“

Da er entsprechende Vertragsklauseln Markt für EU-Policen noch vermisse, fordert Kemnitz: „Die Versicherer sollten schnellstens nachbessern.“ Sein Fazit: „Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne eine solche BU-Beitragbefreiung ist nach meiner Ansicht aber keine Alternative zur Arbeitskraftsicherung – sondern lediglich eine unbefriedigende Notlösung.“

Wie sehr sich der Versicherungsschutz für das Risiko Berufsunfähigkeit beim Versicherungsbeitrag von körperlich Tätigen bemerkbar macht, stellten die Versicherungsanalysten der Franke und Bornberg Research in einer Untersuchung vor zwei Jahren dar: Die Prämien für Berufe mit ungünstigem Risiko liegen demnach besonders weit auseinander. Für sie ist eine BU-Versicherung also zwar besonders erstrebenswert, aber oft nicht zu finanzieren.

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Grafik: Franke und Bornberg


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