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Erwerbsunfähigkeitsversicherungen Risiko BU bleibt für EU-Policen „blinder Fleck“

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„BU und EU decken grundsätzlich unterschiedliche Risiken ab“

„Grundsätzlich klingt die Argumentation durchaus schlüssig“, kommentiert Marc Glissmann auf Anfrage von DAS INVESTMENT.com Kemnitz‘ Kritik. Der Geschäftsführer des Kölner Analysehauses Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse führt aber als „Problematik des Themas“ an: „BU und EU decken unterschiedliche Risiken ab.“

Als Konsequenz gebe es unterschiedliche Auslöser des Leistungsfalls. „Das geschilderte Produkt-Konzept müsste also schon bedingungsseitig eine Leistung bei Berufsunfähigkeit und eine andere Leistung bei Erwerbsunfähigkeit vorsehen.“ Infinma hat derzeit keine entsprechende Veröffentlichung.

Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnitts

Infinma analysiert für ihre Marktstandards die ihrer Meinung nach wichtigsten Qualitätskriterien einer Produktgattung. Dabei definiert die jeweils von den meisten Anbietern verwendete Ausprägung eines Kriteriums den Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnitts der am Markt verfügbaren Produkte.

Das ermögliche Vermittlern, die Stärken und Schwächen eines bestimmten Produktes in Relation zum jeweiligen Branchendurchschnitt zu erkennen, ohne eine detaillierte Analyse durchführen zu müssen. Im Jahr 2012 hat das Analysehaus das Konzept der Marktstandards auch für Erwerbsunfähigkeitsversicherungen übernommen.

91 Bedingungswerke für selbständige EU- und EUZ-Policen

Bei der Analyse von EU-Bedingungen legt Infinma einen Katalog von insgesamt 17 Kriterien zugrunde, die sich ausschließlich auf die jeweiligen Bedingungswerke der Policen beziehen. Für die jüngste Untersuchung mit Stand Mai 2016 wurden insgesamt 87 Vertragswerke für selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und EU-Zusatzversicherung unter die Lupe genommen.

Unter den 17 EU-Kriterien finden sich auch die Themen „Spezifikation der Erwerbstätigkeit“, „Beitragsstundung“ oder „Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten“. Die Produkteigenschaft „Beitragsbefreiung der EU-Versicherung im Fall der Berufsunfähigkeit“ ist nicht enthalten.

„Natürlich prüfen wir im Rahmen der Aktualisierung der Marktstandards in der EU auch immer aktuelle Neu- und Weiterentwicklungen in den Tarifgestaltungen“, erklärt der Infinma-Chef. „Wenn wir dabei feststellen sollten, dass eine Beitragsbefreiung der EU-Versicherung im BU-Fall ein marktrelevantes Thema werden sollte, werden wir dieses sicherlich in der einen oder anderen Form in unseren Vergleichskriterien berücksichtigen.“


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