Es geht nicht ohne BU, AU, Pflege: Das leisten Biometrie-Versicherungen
NEUE PRODUKTVARIANTEN
Die Grundfähigkeitsversicherung beispielsweise ist zwar deutlich günstiger als eine vollwertige BU. Sie leistet jedoch nur, wenn dem Versicherten elementare Fähigkeiten verloren gehen. Und psychische Beeinträchtigungen sind hier gar nicht versichert. Hauer sieht deshalb einen Trend hin zu ganz neuen Produktvarianten: „Es gibt immer mehr Produkte, die auf die Kombination von verschiedenen Versicherungsleistungenbauen.“
Vor allem die steigende Lebenserwartung macht es nötig, sich stärker mit dem biometrischen Risiko der Pflegebedürftigkeit zu beschäftigen. Der Gesetzgeber hat hier in den vergangenen beiden Jahren gehandelt und neue Pflegegesetze erlassen. Denn derzeit sind bereits 2,7 Millionen Deutsche auf Pflege angewiesen, im Jahr 2030 gehen Schätzungen jedoch von sogar 3,5 Millionen Pflegebedürftigen aus. Da immer mehr von ihnen mit psychischen Beeinträchtigungen zu kämpfen haben, musste ein neues Regelwerk her, dass diesen Anforderungen gerechter werden kann.
Ziel des neuen Systems ist nicht nur, übersichtlicher zu sein, sondern dem individuellen Pflegebedarf gerechter zu werden. Und das sowohl für die Bedürftigen, aber auch für Pflegende und Angehörige.
Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz vor zwei Jahren wurden bereits die ambulante und stationäre Pflege sowie die für Demenzkranke verbessert. Das machte es teurer. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung stieg um 0,3 Prozentpunkte. Die auffälligste Neuerung des Pflegestärkungsgesetzes II von diesem Jahr sind die fünf Pflegegrade, die nun an die Stelle der bisherigen Pflegestufen treten. Auch dieses Mehr an Leistung gibt es nicht umsonst: Finanziert wird die Reform durch eine weitere Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte.
Insgesamt zahlen die Versicherten nun ein halbes Prozent mehr in die Kasse der Pflegeversicherung ein, das soll ihr jährlich ein Plus von 5 Milliarden Euro bescheren. Insgesamt wird künftig stärker zwischen Geld- und Sachleistungen differenziert, wobei in jedem Pflegegrad ein durchschnittlicher Eigenanteil von 580 Euro pro Monat selbst getragen werden muss.