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Urteile zum Urteil „Es ist ein sehr guter Tag für Europa“

Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts: Die Institution ist der EZB jetzt in die Parade gefahren.
Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts: Die Institution ist der EZB jetzt in die Parade gefahren. | Foto: imago images / Christian Spicker

Markus Ferber, Sprecher der EVP-Fraktion im Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) im Europäischen Parlament:

Es ist zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht nun klare formale Kriterien für die Rechtmäßigkeit des Anleihenkaufprogramms formuliert hat. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip sollte grundsätzlich immer Leitmotiv staatlichen Handelns sein. Die Forderung nach einer Verhältnismäßigkeitsabwägung stellt nicht die Unabhängigkeit der EZB in Frage. Es handelt sich um eine formale Hürde, die nun schnell genommen werden muss.

Die Europäische Zentralbank muss nun zügig die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen, um Bundestag und Bundesregierung die Wahrung ihrer Kontrollrechte zu ermöglichen und eine reibungslose Durchführung der geldpolitischen Maßnahmen zu gewährleisten. Die offenen Fragen in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit sollten nun schnell geklärt werden, damit EZB und Bundesbank in der derzeitigen Situation handlungsfähig bleiben.“

Das Ifo-Institut in München gab kein direktes Zitat, aber immerhin folgende Mitteilung heraus:

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts engt nach Auffassung von ifo-Präsident Clemens Fuest die Spielräume der Europäischen Zentralbank (EZB) ein, hoch verschuldete Mitgliedstaaten im Euroraum durch Anleihekäufe zu unterstützen. „Dadurch erhöht sich der Druck auf die Regierungen des Euroraums, Hilfen für einzelne Mitgliedstaaten über die Fiskalpolitik bereitzustellen, statt sich auf die EZB zu verlassen“, sagte Fuest am Dienstag in München.

„Prinzipiell ist nur die Bundesbank an diese Vorgaben gebunden, nicht die EZB. Praktisch ist es aber kaum denkbar, dass die Anleihekäufe künftig ohne Beteiligung der Bundesbank erfolgen“, sagte Fuest weiter.

Die EZB werde vom Gericht aufgefordert, öffentlich darzulegen, dass ihre Anleihekäufe dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Sie müsse rechtfertigen, dass es sinnvoll sei, Nebenwirkungen wie etwa die Belastung der Sparer oder die Auswirkungen auf Immobilienpreise hinzunehmen. „Die EZB sollte in der Lage sein, diese Begründung zu liefern, wenn sie der Aufforderung folgen will“, sagte Fuest.

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