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Urteile zum Urteil „Es ist ein sehr guter Tag für Europa“

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Außerdem formuliere das Bundesverfassungsgericht Bedingungen dafür, dass Staatsanleihekäufe nicht gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstießen. Dazu gehöre, dass die Käufe nach dem Kapitalschlüssel der nationalen Zentralbanken getätigt würden und keine Anleihen von Ländern erworben würden, die kein hinreichendes Rating mehr hätten. „Das begrenzt die Spielräume insbesondere für den Kauf italienischer Staatsanleihen“, sagte Fuest weiter.

Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands „Die Familienunternehmer“:

Das Urteil der Karlsruher Richter zeigt genau auf, dass das Handeln der EZB begründet und überprüfbar sein muss und dass es dies insbesondere im Fall des Programmes für den Kauf von Staatsanleihen (PSPP) nicht war. Karlsruhe hat bemerkenswert klar erkannt, dass die Europäische Kompetenzordnung kein Freifahrtschein ist.

Der lapidare Verweis der EZB auf ein Inflationsziel von nahe 2 Prozent reicht nach Auffassung der Richter nicht aus, um so extrem hohe finanzielle Risiken für alle Bürger Deutschlands und Europas einzugehen, wie es die EZB getan hat. Völlig zu Recht hat Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle darauf hingewiesen, dass die potenziellen Gefahren des Programmes mit fortlaufend gestiegenen Volumina immer größer werden, während die Möglichkeit der EZB zur Beendigung derartiger Programme immer geringer wird. Die steigende gegenseitige Abhängigkeit der EZB und der Fiskalpolitik der Euro-Länder mit einem hohen Erpressungspotential durch einzelne Länder ist bereits Realität.

Die unmissverständliche Rüge an die Adresse der Bundesregierung und des Bundestages entspricht der Kritik, die DIE FAMILIENUNTERNEHMER seit Beginn einer falschen Euro-Rettung stets geäußert haben: Exekutive und Legislative müssen sich im Interesse Europas als Rechtsgemeinschaft den Kompetenzüberschreitungen europäischer Organe aktiv entgegenstellen und rechtlich überprüfbare Begründungen für jede einzelne Maßnahme einfordern.

Es ist ein sehr guter Tag für Europa, dass die EZB rückblickend und für die Zukunft darlegen muss, welche Wirkungen sie sich von ihren einzelnen geldpolitischen Instrumenten erwartet. Diese EZB-Begründungen werden eine breitere öffentliche Diskussion und damit eine bessere Abwägung in Politik, Wissenschaft und Justiz, aber auch bei den Bürgern ermöglichen.

Die Bundesbank kann also künftig Anleihekäufe nur noch dann mittragen, wenn, so das Urteil, „das angestrebte währungspolitische Ziel nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen“ steht. Damit ist klargestellt: Auch die EZB ist bei ihren Entscheidungen an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gebunden und trägt eine entsprechende Darlegungslast.

Die bisherige EZB Begründung „Weil wir es können“ reicht nicht mehr aus. Das ist ein sehr gutes Signal aus Karlsruhe.

Bernhard Matthes, Bereichsleiter BKC Asset Management

Das Bundesverfassungsgericht erweist sich als notwendiges Korrektiv zur immer weitergehenden Selbstermächtigung der EZB über die Grenzen des Mandats hinaus.

Das Gericht hätte gut daran getan, bereits 2017 eine eindeutige Positionierung herbeizuführen und der Bundesbank die Beteiligung an den Ankäufen zu untersagen.

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