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Es wird konkreter Das wird sich im WpHG dank Mifid-II-Umsetzung ändern

Jürgen App von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft App Audit
Jürgen App von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft App Audit
Mitte Oktober 2015 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium eine erste Fassung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Mifid-II-Richtlinie (Markets in Financial Instruments Directive)  in deutsches Recht. Die Umsetzung soll über das „Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte, das sogenannte Finanzmarktnovellierungsgesetz (FimanoG) erfolgen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf gibt einen guten Eindruck, was konkret zur Umsetzung ansteht.  Die Vorlage der seit längerem erwarteten Detailregelungen zur Mifid-II-Richtlinie („Level 2“) steht allerdings noch aus; deren Vorlage wurde bereits mehrfach verschoben. Dort werden zusätzliche Vorgaben enthalten sein, die unter Umständen auch noch Anpassungen im deutschen Gesetzentwurf erforderlich machen. Wesentliche Änderungen stehen für das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) an. Die Regelstruktur wird allerdings, wie schon bei der CRD/CRR-Umsetzung (Kapitaladäquanzrichtlinie und dazugehörige Verordnung) zukünftig vielgestaltiger.  So werden zahlreiche bisherige Vorschriften im WpHG aufgehoben, da deren Inhalt künftig in den unmittelbar anwendbaren Marktmissbrauchs-Verordnung und der EU-Verordnung Mifir geregelt wird. Das heißt: Über der bisherigen Vorgabenkette WpHG -> WpDVerOV -> MaComp -> Bafin-Rundschreiben stehen künftig auch die direkt von den Unternehmen zu beachtenden EU-Verordnungen. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich ab Januar 2017 anzuwenden sein.  Strukturelle Änderungen Neben den inhaltlichen Änderungen wird das WpHG auch komplett neu strukturiert. Einen Überblick mit ausgewählten Vorschriften gibt die untenstehende Tabelle. Die neue Struktur hat für die Unternehmen zur Folge, dass bereits diesbezüglich das komplette Regelwerk (Organisationshandbuch, Compliance-Regelungen, et cetera) und Formularwesen (Vertragsmuster, WpHG-Bogen et cetera) zu überarbeiten ist, um es an die neuen rechtliche Vorgabe-Struktur anzupassen.