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Ab sofort Pflicht
ESG-Abfrage für 34f-ler: Hier gibt es Leitfäden
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Ab sofort Pflicht ESG-Abfrage für 34f-ler: Hier gibt es Leitfäden

Beratungsgespräch
Beratungsgespräch: Neuerdings müssen auch 34f-Vermittler ihre Kunden verpflichtend nach Nachhaltigkeitsvorlieben fragen. | Foto: imago images/agefotostock

Seit dem heutigen Donnerstag ist sie in Kraft: die neue (FinVermV). Am Vortag war das vor Kurzem überarbeitete Gesetzeswerk im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit sind Vermittler, die mit einer Lizenz nach Paragraf 34f oder 34h Gewerbeordnung arbeiten, ab sofort verpflichtet, die Nachhaltigkeitsabfrage bei ihren Kunden durchzuführen.

Um diese Pflicht hatte es in den vergangenen Monaten einigen Wirbel gegeben. Denn eigentlich war der europäische Finanzvertrieb qua EU-Richtlinie Mifid II schon seit dem 2. August 2022 in die Pflicht genommen worden. Banken, Wertpapierdienstleistungsinstitute, Vermittler unter Haftungsdach sowie Versicherungsvermittler müssen seitdem ihre Kunden im Rahmen der Vorabfrage vor dem Produktverkauf auch nach möglichen Nachhaltigkeitsvorlieben fragen. Diese sind dann in die Beratung und die Produktauswahl einzubeziehen.

Lücke im Gesetz geschlossen

Durch eine Ungenauigkeit im Text der deutschen FinVermV waren jedoch 34f- und 34h-Vermittler davon zunächst ausgenommen. Offenbar ein Versehen – der Gesetzgeber hat nun nachgebessert. Ende März passierte die angepasste FinVermV den Bundesrat, danach war es nur noch eine Frage von Tagen, bevor sie in Kraft treten sollte.

Die Finanzanlagenvermittler (34f) und Honorar-Finanzanlagenberater (34h) die ab sofort von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsabfrage erfasst sind, können nun auf eine mehrmonatige Erfahrung des übrigen regulierten Finanzvertriebs aufbauen.

Leitfäden für die Beratungspraxis  

Mehrere Stellen haben bereits im vergangenen Jahr Leitfäden erstellt, die einen praktisch begehbaren Weg durch die ESG-Abfrage weisen sollen. So hat die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa in einem ausführlichen Dokument den Abfrageprozess vorgezeichnet und ausführliche Erläuterungen dazu gegeben. Die zunächst nur in englischer Sprache erhältlichen Tipps hat die Bafin ins Deutsche übersetzt.

Hier geht es zum ESG-Abfrage-Leitfaden der Eiopa (30 Seiten) >>

Darüber hinaus hat in Deutschland das Forum Nachhaltige Geldanlage (FNG) eine Abfrage-Hilfe erstellt. Ein separates Begleitdokument erläutert Begriffe und verlinkt auf weiterführende Informationen:

Hier geht es zum Leitfaden des FNG (6 Seiten) >> 

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Hier geht es zum Begleitdokument (8 Seiten) >>

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat eine Checkliste zur Verfügung, speziell zum Thema Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb.

Hier geht es zur Nachhaltigkeits-Checkliste des BVK >>

Nachhaltigkeits-Abfrage - in der Praxis noch kompliziert            

Bei Interessenvertretern des freien Finanzvertriebs stoßen die neuen Regeln zunächst einmal auf Zustimmung: Es sei überfällig gewesen, dass nun auch 34f und 34h-Vermittler von der Abfragepflicht erfasst werden, findet man bei den Beraterverbänden AfW und BVK.

Trotzdem gibt es auch Kritik. „Die gesetzlichen Vorgaben zur Präferenzabfrage (sind) so kompliziert ausgestaltet, dass von Verständnis und Akzeptanz bei Kunden und Vermittlerschaft keine Rede sein kann", moniert etwa AfW-Vorstand Wirth. Eigentlich habe der Verband gemeinsam mit anderen Brancheninitiativen und Arbeitskreise einen Standard für die Nachhaltigkeitsabfrage entwickeln wollen. Das sei nicht zuletzt an den „zu komplexen und unterschiedlich interpretierbaren regulatorischen Vorgaben“ gescheitert, so Wirth.

 

In der Tat ist es nicht ganz simpel, was der EU-Gesetzgeber dem hiesigen Finanzvertreib abverlangt: Berater müssen ihren Kunden zunächst die drei unterschiedlichen Spielarten von Nachhaltigkeit erklären, die die EU für die Finanzwirtschaft erarbeitet hat – Taxonomie, Offenlegungsverordnung und PAIs, „Principle Adverse Impacts“. Kunden, die auf Nachhaltigkeit bei der Geldanlage Wert legen, können sich dann für eine Spielart entscheiden – oder auch für eine Mischung aus allen dreien.

Kompliziert wird es , wenn zu den individuellen Nachhaltigkeitsvorlieben ein Produkt gefunden werden soll – denn in einigen Bereichen existieren diese noch gar nicht. Die Taxonomieverordnung weist bislang so große Lücken auf, dass Fondsgesellschaften kaum in der Lage sind, Finanzprodukte nach ihr auszugestalten.

Die Praxis in automatisierten Abfragestrecken, wie sie etwa Maklerpools zur Verfügung stellen, geht aktuell dahin, dass Kunden auch anheimgestellt wird, auf eine explizit nachhaltige Anlage zu verzichten. Dass nach Setzen des entsprechenden Häkchens trotzdem noch ein nachhaltig anlegender Fonds ins Portfolio kommen kann, bleibt natürlich unbenommen.

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