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Beschluss im Bundesrat ESG-Abfragepflicht für 34f-ler kommt

Handschlag im Beratungsgespräch
Handschlag nach Beratungsgespräch: Die Pflicht zur ESG-Abfrage erfasst jetzt auch 34f- und 34h-Vermittler. | Foto: Pexels/Fauxels

Es war nur noch eine Formsache: Die ESG-Abfragepflicht für 34f- und 34h-Berater kommt. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesrats. Am heutigen Freitag nahm das Länderparlament die „Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ ohne Änderungen an.

Damit schließt sich eine Lücke, die im deutschen Finanzvertrieb bislang noch für die Nische der Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater gilt. Seit dem 2. August 2022 ist der regulierte Finanzvertrieb hierzulande verpflichtet, Kunden vor dem Verkauf von Finanzanlageprodukten auch nach deren Nachhaltigkeitsvorlieben zu fragen. Diese Vorlieben sollen in die Produktempfehlungen einfließen.

ESG-Abfragepflicht – 34f-ler zunächst ausgenommen

Die Pflicht gilt bislang allein für Vermögensverwalter, Haftungsdachvermittler sowie Vermittler von Versicherungsanlageprodukten. Vermittler nach 34f und 34h Gewerbeordnung dagegen fallen nur mittelbar unter die europäische Regulierung via Mifid II und IDD. Was für sie gilt, regelt die deutsche Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).

Eine ungenaue Formulierung in der FinVermV hatte nun dafür gesorgt, dass sich die neue ESG-Abfragepflicht (ESG = ökologisch, sozial Unternehmensführung) nicht unmittelbar auf den 34f- und 34h-Bereich anwenden ließ. Jetzt wurde ein sogenannter „starrer Verweis“ in einen „dynamischen Verweis“ auf die entsprechende Delegierte EU-Verordnung verwandelt – die Lücke ist damit geschlossen.

Die Änderung der FinVermV soll zeitnah im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und am Folgetag in Kraft treten. In der Branche rechnet man mit einem Start der Abfragepflicht Mitte April.

Wie sind die 34f- und 34h-Profis auf die Regeln vorbereitet? Mehrere Maklerpools hatten bereits im vergangenen Herbst auf Anfrage berichtet, dass sich viele 34f-Vermittler bereits mit dem Thema beschäftigten, oder sich ihm zumindest „annäherten“, obwohl es für sie noch gar nicht gültig war. Viele Häuser haben die ESG-Abfrage auch bereits in ihre automatisierten Strecken zur Kundenabfrage eingebaut. Da weite Teile des Finanzvertriebs schon seit vielen Monaten mit der Abfragepflicht konfrontiert sind, können 34f- und 34h-Vermittler nun von dieser Erfahrung profitieren.

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Woran sich Finanzanlagenvermittler orientieren können

Es sei damit zu rechnen gewesen, dass die Pflicht zur Nachhaltigkeitsabfrage auch für 34f- und 34h-ler kommen werde, erinnert jetzt auch Rechtsanwalt Norman Wirth, der ebenfalls dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW vorsteht. In der Tat hatten Vermittlerverbände wie der AfW oder Votum stets darauf hingewiesen, dass in absehbarer Zeit wohl auch der breitere Finanzvertrieb in die Pflicht genommen werden dürfte.

Viele Dienstleister, wie Pools und Maklerverbünde, hätten die ESG-Abfrage in ihre Kunden-Abfragestrecken eingebaut, so Wirth. Daran könnten sich die 34f- und 34h-Profis nun orientieren. Wirth selbst war an der Erstellung eines Abfrageleitfadens beteiligt, den das Forum Nachhaltige Geldanlage (FNG) herausgibt.

 

Allerdings sieht der Rechtsanwalt bei dem Thema noch erheblichen Nachbesserungsbedarf – auf EU-Ebene: Die Abfragepflicht sei zu technisch gestrickt. Derzeit sollen Berater in Kundengesprächen das Thema Nachhaltigkeit auf drei unterschiedlichen Ebenen ansprechen: gemäß europäischer Taxonomie-Verordnung, europäischer Offenlegungs-Verordnung und unter Berücksichtigung sogenannter „Principle Adverse Impacts“. „Die Masse der Kunden versteht das nicht“, kritisiert Wirth. „Aus Umfragen sehen wir, dass ein gut gemeintes Projekt zu komplex aufgezogen wurde.“  

Ein großes Problem sei es bisher auch, passende Produkte zu finden, wenn das Ergebnis der Nachhaltigkeitsabfrage einmal vorliege. Am passabelsten für Kunden und Vermittler seien die EU-Vorgaben bislang in einigen digitalen Abfragestrecken umgesetzt worden – dort, wo zum Abfrageergebnis gleich passende Produkte vorgeschlagen würden, findet Wirth. Insgesamt müsse der EU-Gesetzgeber den gesamten Rahmen für die Nachhaltigkeitsabfrage dringend vereinfachen, findet man beim AfW – im Sinne sowohl von Kunden als auch Vermittlern. 

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