Studie von Scope ESG-Hinweise in Fondsnamen: Die Fondsindustrie muss sich umfangreich anpassen
Ab dem 21. November gelten neue Regeln für die Benennung neu aufgelegter Fonds: Alle Fonds, die in ihrem Namen darauf hinweisen, dass sie nachhaltig anlegen, sollen dies nachweislich auch tun. Zum 21. Juni kommenden Jahres weitet sich das auch auf alle bestehenden Fonds aus.
Die neuen Vorgaben folgen einer Leitlinie der Esma. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde will nach eigenen Angaben mehr Transparenz für Verbraucher schaffen. Wo nachhaltig draufsteht, soll nicht nur nachhaltig drin sein. Vielmehr schreibt die Behörde auch vor, zu welchem Anteil Fonds mit entsprechenden Hinweisen im Namen nachhaltig anlegen sollen.
Die Ratingagentur Scope hat sich in einer aktuellen Analyse jetzt das Ausmaß der bevorstehenden Veränderungen angesehen.
Jeder fünfte Fonds betroffen
Demnach sind von den mehr als 12.000 in Deutschland zugelassenen Fonds 2.401 Fonds mit einem Gesamtvolumen von 1.238,5 Milliarden Euro von der Richtlinie betroffen: Sie haben einen Nachhaltigkeitshinweis im Namen. Das entspricht immerhin rund 22 Prozent aller zum Vertrieb zugelassenen Fonds. Insgesamt hat Scope 2.650 nachhaltigkeitsbezogene Begriffe in Fondsnamen identifiziert. Einige Fonds nutzen dabei nicht nur einen, sondern gleich mehrere Nachhaltigkeitsbegriffe.
Auf der Suche nach Nachhaltigkeits-Namen wurden die Scope-Analysten in allen möglichen Fondskategorien fündig – bei Weitem nicht nur in den expliziten Nachhaltigkeits-Peergroups. Die entsprechenden Fonds waren allerdings zu weit mehr als 90 Prozent als Artikel-8- oder Artikel-9-Fonds gemäß europäischer Offenlegungsverordnung (SFDR) deklariert.
Mit Abstand am häufigsten verwenden Fondsgesellschaften den Begriff „ESG“ (783 Nennungen), gefolgt von „Sustainable“ mit 401 Vorkommen. Insgesamt überwogen Begriffe aus den Themenbereichen „Umwelt“- oder allgemein „Nachhaltigkeit“ sehr deutlich.
Anzahl von Nennungen nachhaltigkeitsbezogener Begriffe im Fondsnamen
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Nach Volumen an der Spitze unter den expliziten Nachhaltigkeitsfonds liegen laut Scope der iShares MSCI USA ESG Enhanced Ucits ETF (ISIN: E00BHZPJ890, mehr als 16 Milliarden Euro Assets under Management), gefolgt vom BGF World Healthscience (LU0171307068, mehr als 13 Milliarden Euro AuM) und dem Northern Trust World Custom ESG Equity Index Fund (IE00BWVFHJ58, mehr als 12 Milliarden Euro AuM).
Vermögenswerte sollen sich dem nachhaltigen Namen zuordnen lassen
Die neue Regelung sieht vor, dass Fonds mit nachhaltigkeitsbezogenen Namen zukünftig mindestens 80 Prozent ihres Vermögens in Investments anlegen müssen, die zum verwendeten Nachhaltigkeitsbegriff passen. Die Esma unterscheidet dabei sechs Begriffsgruppen: Umwelt, Soziales, gute Unternehmensführung, Übergang/Wandel, Einflussnahme/Wirkungsorientierung und Nachhaltigkeit.
Für Fondsgesellschaften bedeutet die nahende Deadline einen erheblichen Handlungsdruck: Sie müssen nun entscheiden, ob sie die Nachhaltigkeitsbegriffe aus den Fondsnamen streichen oder ihre Anlagestrategien entsprechend anpassen. Als besonders herausfordernd bezeichnen die Scope-Analysten den Umstand, dass die verfügbaren ESG-Datenbanken oft wenig aktuell sind. Die Daten der verschiedenen Quellen sind außerdem oft nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Auch bleiben Detailfragen rund um Green Bonds bislang ungeklärt – ebenso wie die unklare Esma-Forderung, dass Fonds mit „Nachhaltigkeit-verwandten“ Begriffen im Namen das Thema Nachhaltigkeit beim Investieren achtsam („meaningfully“) im Blick haben sollen.
Namensänderungen voraus
Die Aufsichtsbehörden in Deutschland (Bafin), Österreich (FMA) und Luxemburg (CSSF) haben bereits bestätigt, dass sie die Esma-Leitlinie vollständig in ihre Verwaltungspraxis übernehmen werden.
Die Scope-Analyse zeigt auch, dass die betroffenen Fonds breit gestreut sind: Sowohl aktive als auch passive Strategien, verschiedene Anlageklassen und zahlreiche Vermögensverwalter müssen sich mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Im Zeitraum bis Mai 2025 rechnet Scope noch mit umfangreichen Anpassungen bei Namen, Strukturen und Portfolioallokationen der betroffenen Fonds.