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Anlagetipps in Sozialen Medien Esma verwarnt Hobby-Finanzexperten

Am Smartphone
Am Smartphone: Die Esma spricht ein Machtwort in Richtung aller selbst ernannten Finanzexperten im Internet. | Foto: imago images / Westend61

Verbaler Tritt vors Schienbein von der europäischen Behörde Esma: Die Warnung der Wertpapieraufsicht gilt dem zuletzt stark gewachsenen Kreis von Finanzinteressierten, die in Sozialen Medien Anlagetipps tauschen.

Gerade in der Corona-Krise entspannen sich in Internetforen rege Diskussionen über Möglichkeiten zur Geldanlage. Nutzer diskutieren insbesondere über einzelne Aktien, Finanzderivate oder Kryptowährungen. Besondere Aufmerksamkeit erntete das Forum Wall Street Bets auf der US-Plattform Reddit, über das sich Kleinanleger Anfang des Jahres zum Kauf der schwächelnden Gamestop-Aktie verabredeten. Deren Kurs schoss daraufhin in schwindelerregende Höhe.

Der Anlage-Hype hat hierzulande Nachahmer gefunden, etwa in dem an das US-Vorbild angelehnten Forum „Mauerstraßenwetten“ oder dem Penny-Stock-Forum „Ameisenstraßenwetten“.

Vor allem auf die Nutzer solcher Foren, so erläutert es die Bafin, bezieht die Esma ihre Warnung: Wer sich vor großem Publikum über Finanzanlagen austauscht, überschreite schnell die Grenze zur Anlageempfehlung. Das betreffe neben Analystenberichten und Medienartikeln eben auch Beiträge in Sozialen Medien.

Nach europäischem Recht sind Anlageempfehlung all solche Informationen, die ausdrücklich oder implizit eine Anlage in bestimmte Finanzinstrumente oder von bestimmten Emittenten nahelegen. Dazu zählen auch Einschätzungen zum Kursverlauf bestimmter Aktien.

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Zwei Regeln für Anlageempfehlungen

Die Esma erläutert auch das Problem, das sie darin sieht: Verbraucher könnten sich in die Irre führen lassen. Gerade wenn unklar bleibt, wie die Tipps genau zustande kommen. Möglicherweise profitiert der Tippgeber von seinen Finanzratschlägen, ohne dass das seinem Publikum ersichtlich ist.

Für Anlageempfehlungen, erinnert die Esma, gelten zwei Kern-Regeln: Sie sollen glaubwürdig und objektiv sein. Darüber hinaus müssen Tippgeber ihr Publikum über den Hintergrund ihrer Ratschläge aufklären. Haben sie dadurch etwa einen persönlichen Vorteil? Das muss den Adressaten ersichtlich sein.

Die Esma verweist auf die EU-Marktmissbrauchsverordnung: Wer Anlageempfehlungen gibt, muss seine Identität offenlegen und über alle mit dem Tipp verbundenen Interessen und Umstände aufklären.

Wer sich darüber hinaus den Anschein gibt, ein Finanzexperte zu sein, bewegt sich in einem noch engeren Rahmen.

Die Wertpapieraufseher werden in ihrer Warnung deutlich: Man habe den Anlagemarkt ständig im Blick und verfolge aufmerksam das Verhalten und die Handelsgeschäfte von Anlegern, das heißt auch von Privatanlegern. Im Verdachtsfall schaue man sehr genau hin. Wer die Regeln verletzte, müsse mit Bußgeldern rechnen. Nötigenfalls schalte man auch die Staatsanwaltschaft ein.

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