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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 1 Minute

ESMA zeigt sich vermittlerfreundlich Keine Beschneidungen der Provisionsberatung geplant

Mit ihrer strengen Auslegung der Finanzmarktrichtlinie Mifid II sorgte die Aufsichtsbehörde ESMA für ordentlich Wirbel. „Was die Aufsichtsbehörde zur Zulässigkeit von Zuwendungen vorgeschlagen hat, läuft praktisch auf ein Provisionsverbot bei Wertpapieranlagen hinaus“, sagte beispielsweise Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI, als die Behörde ihre Pläne im Sommer bekannt gab. Auch Beraterverbände liefen Sturm gegen die geplanten Gängelungen.

Die Botschaft scheint nun bei der ESMA angekommen zu sein. In ihren jüngsten Ratschlägen an die Europäische Kommission zur Auslegung der Richtlinie Mifid II zeigt sich die Behörde beraterfreundlicher. Das geht aus übereinstimmenden Medienberichten hervor. So soll die Behörde den zuvor umstrittenen Passus aus ihrem Papier herausgenommen haben.

Geblieben ist allerdings die Forderung, dass Kunden für ihre Provision einen höherwertigen Service erwarten dürfen. Je höher die Provision, desto mehr Zusatznutzen soll der Kunde bekommen. Darüber hinaus dürfe die Provision weder die Beratungsleistung gegenüber dem Kunden noch die Produktauswahl beeinflussen. Wie dies konkret in die Praxis umgesetzt werden soll, ließ ESMA allerdings laut Medienberichten offen.

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