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ESTR löst EONIA-Zins ab Was hinter dem neuen Referenzzins steckt

Von in AnalysenLesedauer: 5 Minuten
Tobias Sander
Foto: BLC

EONIA (euro overnight index average) ist ein Referenzzins, der von dem European Money Market Institute (EMMI) administriert und von der EZB berechnet wird. Er spiegelt wider, zu welchem Zinssatz EU-Banken einander Geld unbesichert über Nacht leihen können. EONIA ist bislang der wichtigste kurzfristige, (nahezu) kreditrisikofreie Referenzzinssatz für auf den Euro lautende Zinsderivate und -kontrakte. Er dient unter anderem als variable Zinsreferenz für OIS-Swaps, Repos, Commercial Papers u.v.m., wird für die Berechnung fälliger Sicherheitsleistungen (collateral renumeration) herangezogen und zum Abzinsen kurzfristig erwarteter Zahlungsströme genutzt.

EONIA galt der Bankenaufsicht lange Zeit als verlässlich Referenz, die mit einer panelbasierten Methodik bestimmt wird. Da EONIA auf der Grundlage tatsächlich erfolgter Transaktionen ermittelt wird, entspricht er bereits weitgehend internationalen Best Practices. Allerdings sind EONIA-basierte Transaktionen seit der Finanzkrise stark zurückgegangen. In den frühen 2000er Jahren sank das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen nie unter 34 Milliarden Euro und stieg in den Jahren 2007 und 2008 auf durchschnittlich fast 48 Milliarden Euro. Seit 2009 ist das durchschnittliche Jahresvolumen jedoch allmählich zurückgegangen und betrug zuletzt nur noch 2,4 Milliarden Euro. Mit dem Rückgang des EONIA-Volumens ging einer Verengung des Kreises beteiligter Marktteilnehmer einher. Im Jahr 2017 entfielen 88 Prozent des Volumens auf nur noch fünf Panel-Banken [1].

Aufgrund dieser Entwicklungen kam EMMI zu der Einschätzung, dass die Einhaltung der EU-Benchmark-Verordnung (EU BMR) durch EONIA nicht garantiert werden kann, solange die Definition und Berechnungsmethode in ihrem aktuellen Format bleiben [2]. Die EU BMR besagt unter anderem, dass neue Verträge ab dem 1. Januar 2020 nur auf registrierte und genehmigte Benchmarks lauten dürfen. EONIA kommt in der aktuellen Form hierfür nicht mehr in Frage. Die zuständige Arbeitsgruppe unter Leitung der EZB empfiehlt Marktteilnehmern bereits ab heute, dem 2. Oktober 2019, keine Neuverträge mit dem EONIA als Referenzzinssatz mehr abzuschließen. Regelungsbedarf verbleibt bei bestehenden EONIA-Verträgen mit einer Endfälligkeit nach Ende des Jahre 2021. Für solche Verträge sollten rechtzeitig geeignete Ersatzbestimmungen vereinbart werden.

Das tägliche EONIA-Volumen ist seit der Finanzkrise 2007/08 stark abgefallen. Nur noch wenige Panel-Banken tragen zum Volumen bei.

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EZB 2019 (http://sdw.ecb.europa.eu) / Sander / BLC

ESTR basiert auf der Geldmarktstatistik

Der ESTR-Kurs (auch €STR geschrieben) basiert ausschließlich auf kurzfristigen Kreditgeschäften in Euro zwischen Finanzinstituten, die diese gemäß Geldmarktstatistik (MMSR-Verordnung) melden. Von den MMSR-Instrumentenkategorien werden nur unbesicherte Festgeldgeschäfte über Nacht berücksichtigt, die einzeln ein Volumen von mehr als 1 Million Euro haben. Meistens handelt es sich dabei um standardisierte ungesicherte Einlagen, die dem Fremdvergleichsgrundsatz genügen (englisch: „arm’s length transactions“). Dieser Fokus soll die Marktgerechtheit der ESTR-Rate sicherstellen und unnötige Volatilität vermeiden. Aus den genannten Transaktionen werden zudem diejenigen eliminiert, die im oberen und unteren 25-Prozent-Quantil nach Transaktionsvolumen liegen. Der volumensgewichtete Mittelwert der verbleibenden 50 Prozent aller Transaktionen ergibt die ESTR-Rate.

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