Kapital aus Wohneigentum Auf diese 3 Arten lassen sich Immobilien verrenten
Der Immobilien-Teilverkauf
Der Immobilien-Teilverkauf besitzt im Vergleich zur Leibrente und zum Nießbrauch eine hohe Flexibilität in sämtlichen Bereichen – hinsichtlich des verkauften Anteils, des gewünschten Auszahlungsbetrags und der Rückkaufmöglichkeit. Dabei kann die Höhe des verkauften Anteils auch im Nachhinein noch einmal erhöht werden – bis maximal 50 Prozent –, um auf individuelle Bedürfnissen und Wünsche einzugehen. Da es lediglich ein Teilverkauf ist, bleibt der Kunde der wirtschaftliche Eigentümer. Er profitiert weiterhin von der Wertsteigerung seines Objekts und behält die alleinige Entscheidungshoheit über Renovierungen, Umbau oder Sanierungen. So kann die Immobilie auch zu marktüblichen Konditionen vermietet werden.
Ein unabhängiger Gutachter ermittelt den Verkehrswert der Immobilie, zu dem der Teilverkauf umgesetzt wird. Die Lebenserwartung des Eigentümers fließt – im Gegensatz zur Leibrente und zum Nießbrauch – nicht in die Kaufpreisfindung ein, sodass es für den Eigentümer keinerlei Abzüge beim Verkaufserlös gibt. Im Gegenzug muss er eine monatliche Nutzungsgebühr entrichten, die einer anteiligen Miete entspricht. Zusätzlich kommt der Immobilienbesitzer selbst für Instandhaltungskosten und Umbaumaßnahmen auf. Es besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, den verkauften Anteil zum aktuellen Marktwert zurückzukaufen – sowohl für den Eigentümer als auch für dessen Erben. Auch der Gesamtverkauf kann ausschließlich vom Eigentümer initiiert werden.
Drei Modelle für unterschiedliche Bedürfnisse
Die Wahl des geeigneten Modells ist letztendlich abhängig von der Lebenssituation und den individuellen Bedürfnissen. Während der Teilverkauf maximale Flexibilität, Selbstbestimmung und Wirtschaftlichkeit mit einer transparent am Marktwert orientierten Abwicklung ermöglicht, bieten Leibrente und Nießbrauch Lösungen für Kunden mit einem sehr hohen Sicherheitsbedürfnis.
Für Ruheständler ab in der Regel 70 Jahren kann die Immobilien-Leibrente eine gute Möglichkeit sein, mehr Kapital für das tägliche Leben zu haben, sich kleinere Wünsche zu erfüllen oder Schulden abzubezahlen. Die Auszahlung und das Wohnrecht sorgen für Beständigkeit und Sicherheit. Auch für Menschen, die ihr Vermögen zu Lebzeiten selbst aufbrauchen möchten, weil beispielsweise keine Erben vorhanden sind, ist die Verrentung der Immobilie gut geeignet.
Der Nießbrauch ist ebenso in der Regel ab 70 Jahren umsetzbar und insbesondere eine gute Lösung, wenn die Immobilie mit steuerlichem Vorteil an die Erben übertragen werden soll, man sie aber noch selbst bewohnen oder vermieten möchte. Dabei kann das Nießbrauchrecht entweder für eine ganze Immobilie oder Teile davon festgelegt werden, etwa für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Der Teilverkauf eignet sich für selbstbestimmte Eigentümer, die ihr Leben flexibel halten und gleichzeitig die Sicherheit ihrer Immobilie als Eigenheim und Wertanlage bewahren möchten. Ein Teilverkauf bietet sich für alle Eigentümer an, die kein klassisches Hypothekendarlehen aufnehmen wollen oder können und ist somit grundsätzlich in jedem Alter umsetzbar. Allerdings ist der Schwerpunkt der Zielgruppe bei Menschen von 60+ Jahren. Der Teilverkauf ist auch eine optimale Lösung, wenn die Möglichkeit eines Gesamtverkaufs weiterhin offenstehen soll, um sich beispielsweise neu zu orientieren, oder wenn es potenzielle Erben gibt, die sich noch nicht für oder gegen die Immobilie entscheiden möchten.
Über den Autor:
Christian Kuppig ist Geschäftsführer von Engel & Völkers Liquidhome, Lizenzpartner des Immobilienspezialisten Engel & Völkers. Er hat den Großteil seiner Berufslaufbahn im Bereich Finanzdienstleistungen verbracht, Schwerpunkt Unternehmensaufbau und -entwicklung. Unter anderem war Kuppig Generalbevollmächtigter bei HCI Capital und Vorstand und Gesellschafter bei CH2. Bei Engel & Völkers Liquidhome verantwortet er neben Produktentwicklung, Unternehmensstrategie und Finanzierung auch die Themen Vertrieb, Marketing und PR.