ETF-Kolumne: ETFs könnten Branche in falsche Richtung leiten
Da die unterliegenden Indexkomponenten aktiv verwaltet werden, stellt sich bei dieser Art von Produkten immer die Frage nach der Transparenz. Denn während den Investoren die einzelnen Komponenten bei herkömmlichen Indizes vor einem Investment bekannt sind, können sich diese in einem Multi-Manager-Portfolio permanent verändern. Somit dürfte diese Art von Fonds spätestens, wenn die Produkte nach Europa gebracht werden sollen, die Komplexitäts- und Transparenzdiskussion weiter anheizen.
DER FONDS
Aufgrund der zunehmenden Aktivitäten der ETF-Industrie im Bereich der aktiven Indizes scheint sich hier, auch mit dem Eintritt von Investmentboutiquen wie Marshall Wallace oder C-Quadrat in den Markt, ein Trend in Richtung aktiv verwalteter Produkte zu etablieren, der derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Fest steht allerdings schon heute, dass diese Art von Produkten die Transparenz in der ETF-Industrie reduziert und gleichzeitig sowohl die Komplexität der Produkte als auch die Gebühren erhöhen wird, was nicht im Sinne der Anleger sein kann.
Für den Inhalt der Kolumne ist allein der Verfasser verantwortlich. Der Inhalt gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder, nicht die von Thomson Reuters.
Der Autor Detlef Glow Detlef Glow begann im Jahr 2005 als Leiter der Fondsanalyse für Deutschland und Österreich bei Thomson Reuters - Lipper. Seit Anfang 2007 leitet er dort die Fondsanalyse für Zentral-, Nord- und Osteuropa. Zuvor war er als Direktor Portfoliomanagement bei der Feri Wealth Management GmbH in Bad Homburg als Portfoliomanger für vermögende Privatkunden tätig. Seine Karriere begann Glow neun Jahre zuvor bei der Tecis Holding AG in Hamburg, wo er zuletzt als Leiter der Fondsanalyse sowohl für das quantitative als auch das qualitative Fondsresearch der Tecis Asset Management AG verantwortlich war.
Glow schreibt regelmäßig in der Online-Community von Thomson Reuters - Lipper, die nur für professionelle Investoren (Vermögensverwalter mit §32 KWG Zulassung o.ä.) zugänglich ist.
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