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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 4 Minuten

Ethik- und Regulierungsschulungen, kein Provisionsverbot So funktioniert die IDD in Singapur

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Um dem Kunden eine kostengünstige Variante zur Verfügung zu stellen, führte man stattdessen für alle Anbieter verpflichtend eine Direkt-Versicherung ein. Dabei müssen von den Versicherungsunternehmen verschiedene Lebensversicherungs-Basis-Produkte über einen Direktkanal ohne zusätzliche Beratung angeboten werden. So fällt keine Provision an, sondern lediglich eine Verwaltungsgebühr. Damit will die MAS der Unterversicherung in Singapur entgegenwirken und auch ärmeren bzw. preisbewussten Bevölkerungsteilen eine Grundabsicherung ermöglichen.

Sowohl die EU als auch Singapur verfolgen in ihren Regelwerken die Einführung von Transparenzvorschriften. Die EU-Kommission legte fest, dass keine umfassenden Offenlegungspflichten für Vermittlungsvergütungen anzuwenden sind. Nur über die Art und Quelle der Vermittlungsvergütung muss berichtet werden. Ausschließlich bei anlagebasierten Versicherungsprodukten, wie fondsgebundene Lebensversicherungen, muss die exakte Provision offengelegt werden. 

Beipackzettel in Planung 

Singapur erarbeitet zurzeit die Details ihrer Transparenzverpflichtung und tendiert - ähnlich der EU - zur Einführung eines Produktinformationsblattes und Ausweisung des Gesamtkostenaufschlags in der Angebotsbeschreibung. Im Falle von Bündelprodukten (z.B. einer fondsgebundene Lebensversicherung) soll der Kunde deutlich darauf hingewiesen werden, dass er die Bestandteile auch einzeln erwerben kann (z.B. Risikoversicherung beim Versicherer und das Investment bei einer Fondsgesellschaft). 

Alle Anbieter werden verpflichtet, ihre Produkte und deren Inhalte einem „Web Aggregator“ zu melden, der unter dem Namen „compareFIRST“ von der Consumer Association of Singapore betrieben wird. Dies ist eine professionelle Plattform, die allen Verbraucher in standardisierter Form, sämtliche Produktbeschreibungen von Lebensversicherungen und Investmentprodukten zum Vergleich zugänglich macht. 

Neu wird auch die Einführung von „ Balanced Scorecards“ sein, um sogenannte Non-Sales Key Performance Indicators (KPIs) in die Vergütungsstrukturen der Anbieter einfließen zu lassen. So wird beispielsweise durch „Sales-Audits“ und „Mistery-Shoping“ festgestellt, ob der Vermittler die Kundenbedürfnisse richtig verstanden und Produktempfehlungen auf die Bedürfnisse zugeschnitten hat beziehungsweise ausreichende Informationen vor Vertragsabschluss gegeben sowie professionelle und ethische Standards eingehalten hat. Bei Feststellung von Verstößen kann die Provision des Vermittlers nachträglich bis auf „null“ gekürzt werden, abhängig vom Grad und der Anzahl der Verfehlungen.

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