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EU-Datenschutzrecht Justizminister will Nutzung von Gesundheitsdaten einschränken

Der Vorstand der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, preschte mit einem Vorschlag voran: Daten von sogenannten Fitness-Trackern könnten künftig in der geplanten elektronischen Patientenakte gesammelt und von den Kassen verwaltet werden. Prima für Ärzte und Kassen, wenn sie sich über den Gesundheitszustand der Versicherten ein Bild verschaffen wollten.

Zwar betonte Baas, der Patient müsse „Herr über seine Akte bleiben“, doch die Forderung rief Justizminister Heiko Maas (SPD) auf den Plan, der die Kassen vor zu großem Datenhunger warnte. Niemand dürfe faktisch dazu gezwungen werden, so intime Daten wie die Herzfrequenz, die Geschwindigkeit beim Joggen oder die Häufigkeit des Trainings im Fitnessstudio zu veröffentlichen“, sagte er.

Kunden dürfen keine Nachteile haben

„Es darf nicht sein, dass Informationen über individuelle körperliche oder seelische Schwächen auf dem Datenmarkt die Runde machen“, erklärte er auf einer Konferenz in Berlin. Versicherte dürften in der Krankenversicherung keine Nachteile haben, wenn sie Gesundheitsdaten nicht zur Verfügung stellen.

Wie das Ärzteblatt berichtet, hat der Branchenverband Bitkom erfragt, dass bereits 31 Prozent einen Fitness-Tracker zur Aufzeichnung von Körpertemperatur, Gewicht oder Schrittzahl benutzen. Und 75 Prozent würden diese Daten im Krankheitsfall auch an den Arzt übermitteln. Bei chronisch Kranken sind es sogar 93 Prozent. Ein Drittel der Befragten sei bereit, die Daten an die Krankenkasse zu geben, wenn es im Gegenzug Bonusprämien dafür gebe.

Motivation zum gesunden Lebensstil


Und genau darüber denken die Kassen nach: Tarife, mit denen Kunden für ihre Offenherzigkeit belohnt werden. Laut Ärzteblatt plant die AOK Nordost beispielsweise ein neues digitales Bonus- und Prämienprogramm. Es soll die Versicherten zu einem gesunden Lebensstil motivieren. Auch die Generali hat schon konkrete Ideen. Gesundheitsbewussten Kunden sollen Rabatte gewährt werden. Über ein Handyprogramm soll der Datenaustausch funktionieren.

Laut Justizminister Maas  wird es so schnell nicht dazu kommen: Auf der Grundlage des neues EU-Datenschutzrechts will er prüfen lassen, ob diese sensiblen Daten überhaupt verwendet werden dürfen.

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