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EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II Unigestion übernimmt Research-Kosten für Kunden

Von in ChartsLesedauer: 2 Minuten
Auch das Research-Material für Investment-Entscheidungen wird ab 2018 unter Mifid II reguliert.
Auch das Research-Material für Investment-Entscheidungen wird ab 2018 unter Mifid II reguliert. | Foto: Yoel
Fiona Frick, Unigestion

Der auf risikobasierte Investment-Lösungen spezialisierte Asset Manager Unigestion aus Genf wird künftig sämtliche Kosten für Research-Dienstleistungen im Auftrag seiner Kunden selbst tragen. Die aktuelle Ankündigung der Kostenübernahme erfolgt mit Blick auf die anstehende EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II, die am 3. Januar 2018 in Kraft tritt.

Vom kommenden Jahr stehen Vermögensverwalter vor allem die folgenden zwei Optionen zur Auswahl, um die Kosten ihres Investment-Research zu decken: Sie führen entweder eine Research-Pauschale mit Research Payment Account (RPA) ein oder sie tragen die Kosten selbst und verbuchen sie entsprechend in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung (P&L). 

„Transparente Kosten- und Aufwandsstruktur“

Unigestion hat sich jetzt nach Unternehmensangaben „entschieden, die Kosten für den gesamten Investment-Research-Bereich aus der eigenen P&L zu begleichen“. Denn dieser Ansatz decke sich mit dem Unternehmensziel, das Kundenwohl in den Vordergrund zu stellen. Mit der Kostenübernahme bleiben die Verwaltungsgebühren unverändert.

Laut Unigestion-Chefin Fiona Frick gehe es dem Vermögensverwalter darum, „klar darzustellen, welche Gebühren bei unseren Produkten wofür in Rechnung gestellt werden.“ Durch das gewählte Verfahren werde eine klare und transparente Kosten- und Aufwandsstruktur für die eigenen Produkte in allen Anlageklassen gewährleistet. 

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