EU-Kommission So müssen die Beipackzettel für Nicht-LV-Produkte gestaltet sein
Am 23. Februar 2018 tritt die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in Kraft. Ab dann müssen alle Nicht-Lebensversicherer dem Verbraucher vor Vertragsschluss ein entsprechendes Informationsblatt zur Verfügung stellen.
Die EU-Kommission hat eine Durchführungsverordnung erlassen, in der sie ein Standardformat für diese sogenannten Beipackzettel festlegt. Das Dokument bestimmt unter anderem, wie umfangreich das Dokument höchstens sein darf, welche Informationen in welcher Reihenfolge und unter welcher Überschrift aufgeführt werden sollen und welche Bildzeichen zulässig sind. Außerdem schreibt die Verordnung einfache, verständliche Sprache vor.

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Dabei versucht die Kommission mit der Zeit zu gehen. So erlaubt die Verordnung es auch, digitale Instrumente wie Layer oder Pop-ups anzuwenden.