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Verbraucherschutz
EU-Kommission stellt Kleinanlegerstrategie vor: Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
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Verbraucherschutz EU-Kommission stellt Kleinanlegerstrategie vor: Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

Europa-Flaggen vor dem Sitz der EU-Kommission in Brüssel
Europa-Flaggen vor dem Sitz der EU-Kommission in Brüssel | Foto: imago images/IP3press

Die EU-Kommission hat auf ihrer heutigen Sitzung die bereits vor einigen Monaten angekündigte Kleinanlegerstrategie beschlossen. Das Papier enthält einen Punkt, der im hiesigen Finanzvertrieb weithin bereits befürchtet wurde: Die Kommission plant ein teilweises Provisionsverbot. Es soll für sogenannte Execution-only-Geschäfte gelten. Dagegen ist das allgemeine Provisionsverbot, das von Brüsseler Vertretern zunächst für den gesamten Finanzvertrieb angedacht gewesen war, nicht enthalten.

Die Maßnahmen der Kleinanlegerstrategie im Überblick 

  • Für die reine Vermittlung von Finanzprodukten, ohne dass vorher eine Beratung stattgefunden hat, soll zukünftig ein Provisionsverbot gelten. Bei Finanzgeschäften, die auf Basis einer Beratung zustande kamen, will die Kommission zumindest strengere Vorgaben für den Empfang von Provisionen machen. Zu diesem Zwecke sollen die Finanz- und die Versicherungsvertriebsrichtlinien, Mifid II und IDD, angepasst werden. Das schon geltende Provisionsverbot für die Dienstleistung Vermögensverwaltung und die als „unabhängig“ beworbene Beratung bleibt bestehen.
  • Anlegerinformationen zu Finanzprodukten sollen übersichtlicher werden. Dafür passt die EU-Kommission die Gestaltungsregeln für sogenannten Priips-Kids an, auch mit Blick auf deren digitale Darstellung. Über Kosten und Risiken von Anlageprodukten sollen die Informationsblätter zukünftig ganz prominent zu Anfang aufklären. Darüber hinaus sollen Informationen zur Nachhaltigkeit von Anlageprodukten verständlicher werden.
  • Die EU-Kommission will die Regeln zur Bepreisung von Finanzprodukten schärfen, um Anleger vor  überhöhten Kosten zu schützen. Zu diesem Zweck sollen unter anderem die Ogaw- und die AIF-Richtlinien angepasst werden. Die Aufsichtsbehörden Esma und Eiopa sollen Benchmarks erarbeiten, die Produktgebern als verbindliche Leitlinien zur Festsetzung von Preisen dienen. Auch der Vertrieb ist in der Pflicht, auf angemessene Preise aus Verbrauchersicht zu achten. 
  • EU-Bürger sollen Zugang zu einer konsistenten und qualitativ hochwertigen Finanzberatung haben. Um das zu erreichen, will die Kommission unter anderem an der Ausbildung von Finanzberatern ansetzen: Ähnlich wie in der IDD und damit dem Versicherungsvertrieb, soll zukünftig auch die Mifid II um verbindliche Vorgaben für die Aus- und Weiterbildung von Finanzvermittlern ergänzt werden. Eine Ausbildung in Nachhaltigkeitsfragen wird für den gesamten Vertrieb verpflichtend. Qualifikationen müssen per Zertifikat nachgewiesen werden.
  • Punktuell will die EU-Kommission eng gefasste Verbraucherschutzbestimmungen aber auch lockern: So sollen erfahrene Privatanleger zukünftig auch kompliziertere Anlagen tätigen können, ohne dass starre Schutzvorschriften der Mifid II dem im Wege stünden.
  • Die Kommission will auch das Tun sogenannter Finfluencer genauer unter die Lupe nehmen. Etwaige Werbung, die Fondsgesellschaften oder Versicherer auch indirekt, über Finanz-Influencer, verbreiten, muss klar und nicht irreführend sein. Dabei fasst die Kommission den Begriff des Marketings weit: Bereits die Teilnahme eines Finfluencers an einer kostenlosen Veranstaltung einer Fondsgesellschaft gilt als Marketingmaßnahme der Gesellschaft. Ebenso betrachtet es die EU-Kommission als Marketing, wenn Finfluencer in einem Video über ein Unternehmen sprechen, das sie sponsert. Für irreführende Informationen haften im Zweifel die Gesellschaften. 
  • Nicht zuletzt plant die EU-Kommission in ihrer Kleinanlegerstrategie, die Finanzkompetenz von Verbrauchern zu stärken: Diese sollten informierte und angemessene Anlageentscheidungen treffen können. Zu diesem Zwecke will die Kommission mit der OECD zusammenarbeiten und nationale Initiativen einzelner Länder unterstützen.

Reaktionen der Branche auf die Kleinanlegerstrategie

Auf die Veröffentlichung der EU-Kommission hin äußerten sich umgehend unterschiedliche Interessenvertreter des hiesigen Finanzvertriebs. Diese beleuchten die Maßnahmen jeweils aus unterschiedlichen Blickwinkeln: 

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„Der Vorschlag von Mairead McGuinness enthält Licht und Schatten", sagt etwa Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Der Verband vertritt die in Deutschland tätigen Fondsgesellschaften. Als positiv erachtet der Verband, dass die Kommission kein allgemeines Provisionsverbot für den Finanzvertrieb plant. Dieses war in Brüssel durchaus im Gespräch gewesen, wie Finanzkommissarin Mairead McGuinness noch im Dezember in einem Brief an das EU-Parlament verdeutlicht hatte. Allerdings kritisiert Richter gleichzeitig auch das nun milder gefasste Provisionsverbot, das rein für Ausführungsgeschäfte gelten soll – ebenso wie die zusätzlichen Regeln, die die EU-Kommission dem provisionsbasierten Vertrieb auferlegen will: „Diese Maßnahmen werden den seit Mifid II ohnehin schon sehr hohen Anlegerschutz nicht weiter steigern“, ist Richter überzeugt. 

Bei der Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons gibt man zu bedenken: „Sowohl auf Anlegerinnen und Anleger als auch auf die Finanz- und Versicherungsbranche kommen erneut einige wesentliche Veränderungen zu." Die Kleinanlegerstrategie lasse in mehreren Punkten viel Spielraum für  Interpretationen zu. Das versetze Finanz- und Versicherungsunternehmen in eine rechtlich unsichere Lage. Die Regeln sollten weiter spezifiziert werden, fordert der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei-Partner Jochen Kindermann

Von Vermittlerseite meldete sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zu Wort. Grundsätzlich zeigt man sich dort mit dem Maßnahmenpaket zunächst zufrieden: „Wir begrüßen es sehr, dass (in der Kleinanlegerstrategie) kein generelles Provisionsverbot vorgesehen ist.“ Und weiter:  „Bei allem positiv zu Bewertenden des Entwurfs sollte man bedenken, dass die EU nicht übers Ziel hinausschießen soll“, lässt sich BVK-Chef Michael H. Heinz zitieren. Da „nur bei einigen wenigen EU-Ländern Probleme aufgetaucht sind“, sei eine generell strengere Regulierung in allen EU-Mitgliedsstaaten jedoch „unangemessen“. Statt neuer Regulierungsmaßnahmen hätten bestehende Regeln besser „nachgeschärft“ werden sollen, so Heinz.

Die von der EU-Kommission beschlossene Kleinanlegerstrategie muss nun noch von anderer Seite abgesegnet werden. Ebenfalls zustimmen müssen die Mitgliedsländer in Form des Rats der Europäischen Union sowie das EU-Parlament

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