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EU-Kommission veröffentlicht delegierte Verordnung Level-2-Maßnahmen für Mifid II

Lesedauer: 1 Minute

Nach den ersten delegierte Richtlinie zur MiFID II-Umsetzung hat die EU-Kommission nun am Montag die delegierte Verordnung veröffentlicht. 

Es handelt sich dabei um eine weitere konkretisierende Maßnahme zu Mifid II, die sogenannte Level 2-Maßnahme. „Diese hat die Rechtsform einer unmittelbar anwendbaren Verordnung“, erklärt Markus Lange, Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Sie beinhaltet insbesondere Ausführungen zu Begriffsbestimmungen (Kapitel I), zu organisatorischen Anforderungen (Kapitel II) und zu weiteren Anlegerschutzvorschriften und Aufzeichnungspflichten (Kapitel III), sowie zu Anforderungen an Handelsplätze (Kapitel IV), an Positionsmeldungen (Kapitel V) und an die Bereitstellung von Marktdaten (Kapitel VI).


Und was bedeutet das nun genau für Berater und Vermittler? DAS INVESTMENT.com hat mehrere Rechtsexperten befragt. Die Antworten erhalten Sie in den kommenden Tagen.

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