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Entwurf zur Kleinanlegerstrategie liegt vor EU-Kommission will Provisionsverbot nach drei Jahren erneut prüfen

Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel
Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel: Ende Mai steht die Kleinanlegerstrategie auf der Tagesordnung – dann wird auch der finale Vorschlag erwartet. | Foto: Imago Images / Belga

Dass die EU-Kommission die Pläne für ein allgemeines Provisionsverbot im Rahmen ihrer Kleinanlegerstrategie fallengelassen hat, hatte EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness Ende April bereits eingeräumt. Allerdings sind die Pläne nicht vollständig vom Tisch. Das zeigt der erste Entwurf des Vorschlags der EU-Kommission zur Kleinanlegerstrategie, der dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW vorliegt.

Ein vollständiges Provisionsverbot sei – wie angekündigt – zwar nicht Teil des Entwurfs, berichtet der Verband, der die Interessen hiesiger unabhängiger Finanzvermittler vertritt. Drei Jahre nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften solle es aber eine Überprüfung geben, heißt es. Man habe kein vollständiges Verbot vorgeschlagen, „da dies erhebliche und plötzliche Auswirkungen auf die bestehenden Vertriebssysteme hätte, deren Folgen schwer abzuschätzen sind“, so die Begründung der EU-Kommission.

 

Ein teilweises Verbot von Vergütungsanreizen für sogenannte reine Ausführungsprodukte („Execution-only-Geschäfte“), bei denen keine Beratung stattfindet, solle aber kommen. Zudem will die EU Finanzberater mit einem überarbeiteten „Best-Interest“-Test dazu bringen, alternative und billigere Produkte anzubieten. Auch die beruflichen Anforderungen an die Berater sollen laut dem Entwurf verschärft werden.

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EU will Vergleichsmaßstäbe für Kosten und Leistungen einführen

Die EU-Aufsichtsbehörden sollen darüber hinaus das Mandat erhalten, Preis-Leistungs-Vergleichsmaßstäbe für Kosten und Leistung zu schaffen. „Eine Abweichung von der jeweiligen Benchmark sollte die Vermutung aufkommen lassen, dass die Kosten und Gebühren zu hoch sind und das Produkt kein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet“, heißt es laut AfW in dem Dokument.

„Grundsätzlich begrüßen wir im Interesse der von uns vertretenen unabhängigen Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler sowie Versicherungsmaklerinnen und -makler und ihrer Kunden selbstverständlich die Entscheidung der Kommission, auf ein vollständiges Provisionsverbot zu verzichten“, kommentiert Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Der Verband weise aber darauf hin, dass es sich um einen Entwurf handele, „was bedeutet, dass das Dokument vor seiner offiziellen Vorlage noch geändert werden könnte“. Der finale Vorschlag wird laut vorläufiger Tagesordnung der EU-Kommission für den 24. Mai erwartet.

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