Erst wurde verschoben – jetzt wird der Rotstift bei Nachhaltigkeitspflichten der EU angesetzt: Am 8. Dezember 2025 haben sich Unterhändler von EU-Kommission, Rat und Parlament darauf geeinigt, die Sorgfalts- und Nachhaltigkeitspflichten für Unternehmen deutlich abzuschwächen. Es geht dabei um die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive/ CSRD) und die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive/ CSDDD).

Den Trilog-Verhandlungen war eine Abstimmung im EU-Parlament Mitte November vorausgegangen: Dabei hatten sich konservative und rechte Parteien zusammengeschlossen und mehrheitlich für einen Entwurf mit entschärften Nachhaltigkeitsregeln gestimmt.

Omnibus-I-Paket: Nur große Unternehmen sollen zu Nachhaltigkeit reporten 

Das nun verhandelte neue „Omnibus-I-Paket“, das nur noch formal angenommen werden muss, bedeutet nicht nur einen deutlichen Einschnitt bei den Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen. Es ist zugleich auch ein Rückschritt bei der Nachhaltigkeitsagenda der EU.

So sollen nur noch größere Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten (ursprünglich ab 250 Beschäftigten) und einem jährlichen Nettoumsatz ab 450 Millionen Euro (ursprünglich 50 Millionen Euro) zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung verpflichtet werden. Die Berichtsstandards sollen vereinfacht und reduziert werden. Es sollen weniger qualitative Kriterien erforderlich sein. Für kleinere Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern sollen freiwillige Standards für die Bereitstellung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen gelten.

Bereits im April 2025 wurde beschlossen, die CSRD-Berichtspflichten um zwei Jahre zu verschieben. Ebenso wurde der Start des EU-Lieferkettengesetzes verschoben: Es soll nun 2029 in Kraft treten. Die Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Lieferkette greifen zukünftig nur für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und mit einem jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro greifen. Die Unternehmen sollen, wenn sie die potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten in der Lieferkette bewerten, sich auf ihr eigenes Unternehmen inklusive Tochtergesellschaften beschränken.

Planungssicherheit fehlt

Informationen von direkten oder indirekten Geschäftspartnern abzufragen, fällt vom Tisch. Auch entfällt die Pflicht, Klimatransitionspläne vorzulegen, um das eigene Geschäftsmodell mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens abzustimmen.

Die EU-Kommission schätzt, dass durch die neuen Schwellenwerte 80 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen aus dem Anwendungsbereich von CSRD und CSDDD herausfallen.

Befürworter loben das neue Omnibus I-Paket dafür, dass es vor allem mittelgroße Unternehmen entlastet. Zwar mag durch die Ausklammerung mittelgroßer Unternehmen bürokratischer Aufwand entfallen. Doch die EU sendet damit ein verheerendes Signal: Die Klimaziele werden zu einem Lippenbekenntnis. Die ständig modifizierten EU-Nachhaltigkeitsregelwerke, die doch eigentlich für einen verbindlichen und stabilen Rahmen sorgen sollen, bewirken, dass Unternehmen nur schwer planen können.

Die erste Fassung der CSRD wurde 2022 verabschiedet, viele Unternehmen haben entsprechende Strukturen aufgebaut, um den Pflichten aus der Richtlinie nachkommen zu können. Nun werden diese Anstrengungen ad absurdum geführt.

ESG-Daten als Wachstumsfaktor und Wettbewerbsvorteil

Für die Finanzwelt, insbesondere für Fondsmanager und Investoren, bedeutet die entfallende Berichtspflicht für mittelständische Unternehmen einen großen Rückschritt. Denn diese Unternehmen werden ohnehin weniger von Analysten und Nachhaltigkeits-Research-Agenturen gecovert als größere. Ein Grund hierfür ist, dass diese Unternehmen weniger Finanzdaten veröffentlichen.

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Im Bereich der ESG-Daten wird sich die Lücke zwischen größeren und kleineren Unternehmen nun erheblich vergrößern. Während größere Unternehmen im Rahmen ihrer Berichtspflicht standardisierte nichtfinanzielle Daten erheben und veröffentlichen müssen, können kleinere Unternehmen darauf verzichten.

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Dies ist nicht nur für Nachhaltigkeitsanalysten nachteilig, sondern auch für die Unternehmen selbst. Denn in der Finanzwelt hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Nachhaltigkeitsrisiken systemische Risiken darstellen. Banken prüfen bei der Kreditvergabe an Unternehmen neben den Bilanzen auch nachhaltigkeitsbezogene Daten wie den CO2-Ausstoß, Energieeffizienzmaßnahmen und die betriebliche Gesundheitsförderung. Laut einer aktuellen Umfrage der KfW-Bank nehmen 40 Prozent der befragten Unternehmen an, dass Nachhaltigkeitskriterien in Kreditverhandlungen künftig sogar eine größere Rolle spielen werden.

Weist ein Unternehmen ein starkes Nachhaltigkeitsprofil auf, wird dies mit einem zukünftigen niedrigeren Risiko gleichgesetzt. Die Zinsen für die Kreditvergabe fallen dann niedriger aus. Auch in der Versicherungswirtschaft spielen ESG-Kriterien im Underwriting zunehmend eine Rolle, sie sind ein bedeutender Parameter für die Risikoermittlung geworden. Weist ein Unternehmen schlechte Werte bei der Beachtung von ökologischen, sozialen oder Governance-Kriterien auf, kann dies in eine höhere Versicherungsprämie münden oder sogar zur Ablehnung durch den Versicherer führen.

Fehlende ESG-Daten machen die Kapitalbeschaffung schwer

Wenn mittelständische Unternehmen zukünftig keine ESG-Daten mehr erheben, könnte dies schlimmstenfalls dazu führen, dass diese nicht mehr finanzierbar oder versicherbar werden. Der strukturelle Nachteil gegenüber großen Unternehmen wächst und ein Wettbewerbsnachteil entsteht.

Im Ergebnis wird es der Mittelstand so noch schwerer haben, Zugang zu Kapital zu finden, Wachstumspotenziale zu entfalten und sich gegen multinationale Wettbewerber durchzusetzen.

Auch im Hinblick auf nachhaltige Investments ist das neue Omnibus I-Paket ein Hemmnis. Aktien und Anleihen dieser mittelgroßen und börsennotierten Unternehmen könnten zukünftig für die Aufnahme in nachhaltige Fonds übersehen werden, wenn die Emittenten keine oder nicht ausreichend Nachhaltigkeitsdaten zur Verfügung stellen. Denn Nachhaltigkeitsanalyse und Fondsmanagement benötigen verlässliche und strukturierte Daten, um die Nachhaltigkeit eines Unternehmens möglichst umfassend erfassen und bewerten zu können.

Dabei bieten gerade kleinere Unternehmen mit soliden Geschäftsmodellen und einem herausragenden Produktportfolio ein hohes Potenzial für eine überdurchschnittliche finanzielle Rendite und auch ein starkes Nachhaltigkeitsprofil.  

KI könnte beim Nachhaltigkeits-Reporting helfen

Die Überarbeitung der Nachhaltigkeitsrichtlinien fällt in eine Zeit, in der die lahmende Wirtschaftskonjunktur, geopolitische Spannungen und andere Herausforderungen die Klimakrise überlagern. Gleichzeitig nehmen Daten eine immer wichtigere Rolle in unserem Leben ein. Besonders im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) beobachten wir enormen technologischen Fortschritt, der den Wettbewerbsdruck erhöht.

Um das Potenzial von generativer künstlicher Intelligenz auch dafür anzuwenden, europäische Unternehmen wettbewerbsfähriger zu machen, werden qualitativ hochwertige Daten benötigt. Unternehmen sollten möglichst viele standardisierte Daten sammeln. Beim Erstellen von Nachhaltigkeitsberichten kann KI unterstützen.

So würde der Aufwand im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung stark reduziert. Diese Chancen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und eine vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung bleiben bei mittelständischen Unternehmen nun leider ungenutzt.

Anstatt CSRD und CSDDD schrittweise zu verbessern, hat die EU sie drastisch entkernt. Es bleibt nur zu hoffen, dass europäische Unternehmen die ökonomischen Chancen, die in einer nachhaltigen Transformation liegen, auch eigenständig ergreifen – und selbstverantwortlich eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie auf- und umsetzen und darüber berichten.

Über den Autor:

Karsten Kührlings ist Geschäftsführer von GLS Investment Management. In der Vergangenheit war er auch bereits für die GLS Bank und die Sparkasse Mühlheim an der Ruhr tätig. Die GLS Bank hat sich auf das Thema Nachhaltigkeit spezialisiert.