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Aktualisiert am 28.01.2009 - 14:21 UhrLesedauer: 2 Minuten

EU-Parlament verabschiedet Ucits-IV-Richtlinie

Quelle: Fotolia
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Es müssen nur noch die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen, das soll laut dem Europäischen Fondsverband Efama im März passieren. Bis Mitte 2011 könnten die Staaten die Richtlinie dann in nationales Recht umsetzen.

Ucits (Undertakings of Collective Investment in Transferable Securities) sind durch die EU-regulierte Investmentfonds, die nach Anzeige bei der jeweiligen Aufsicht in allen Mitgliedsländern der Union vertrieben werden dürfen. Das neue Richtlinien-Paket enthält sechs Maßnahmen.

Den EU-Pass soll es künftig nicht nur für Fonds, sondern auch für Gesellschaften geben. Bislang müssen diese in dem Land, in dem sie Fonds auflegen, eine voll funktionierende Verwaltungsgesellschaft besitzen. Diese Anforderung soll entfallen. Eine deutsche Fondsgesellschaft könnte dann also auch beispielsweise ohne Luxemburger Niederlassung dort Fonds auflegen.

Zudem sollen grenzüberschreitende Fondsfusionen, also zum Beispiel die Verschmelzung eines deutschen mit einem Luxemburger Fonds, vereinfacht werden.

Der vereinfachte Verkaufsprospekt für Fonds, den es bereits in Ergänzung zum umfangreichen Hauptprospekt gibt, soll künftig in Form einer Kurzinformation erscheinen und auch verständlich sein.

Bislang mussten Fondsgesellschaften zwei Monate warten, bis sie einen neu aufgelegten Fonds auch im EU-Ausland vertreiben können. Diese Wartefrist für die Meldung bei der nationalen Aufsicht soll verkürzt werden. Außerdem sollen die Aufsichten der einzelnen Länder stärker zusammenarbeiten.

Zu guter Letzt  wird ein Regelwerk für Master-Feeder-Fonds-Strukturen eingeführt. Feeder sind eigenständige Unterfonds, die in einen Master-Fonds investieren. Gesellschaften können dann die Vermögenswerte der einzelnen Feeder, die beispielsweise unterschiedliche rechtliche Ausgestaltungen haben, kostengünstig in einem Master-Fonds poolen.

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