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EU-Parlamentsabgeordneter Markus Ferber IDD-Verschiebung: „Fristgerechte Umsetzung hätte kaum geklappt“

Europa-Abgeordneter Markus Ferber und Fachanwalt Björn Thorben Jöhnke: Der verschobene IDD-Start kommt dem europäischen Versicherungsvertrieb entgegen.
Europa-Abgeordneter Markus Ferber und Fachanwalt Björn Thorben Jöhnke: Der verschobene IDD-Start kommt dem europäischen Versicherungsvertrieb entgegen. | Foto: Europäisches Parlament/Jöhnke&Reichow

Die EU-Kommission plant nach eigenen Angaben, den Startpunkt für die Versicherungsvertriebs-Richtlinie IDD vom 23. Februar auf den 1. Oktober 2018 zu verschieben.

In einer offiziell bislang nicht verlautbarten Stellungnahme, die unserem Portal vorliegt, kündigte die EU-Kommission an, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen zu wollen. Das betreffe zwar nicht die nationale Gesetzgebung der EU-Staaten, die nach Willen der Behörde wie geplant zum 23. Februar 2018 abgeschlossen sein soll. Allerdings gibt die Kommission den Branchenvertretern rund ein halbes Jahr mehr Zeit, um nötige Vorbereitungen zu treffen.

In der Stellungnahme begründet die Kommission ihr Vorhaben damit, dass vor allem kleinere Teilnehmer der Versicherungsbranche bislang nicht gut genug vorgesorgt hätten, um bereits Ende Februar unter veränderten Vorzeichen starten zu können. Die Kommission betont, dass es sich um eine Ausnahme handele, die die Behörde eigentlich lieber nicht gemacht hätte. Ein leicht genervter Unterton spricht deutlich aus dem Schreiben.

Dass die IDD-Anwendung verschoben werden solle, hatte zuvor bereits das Europäische Parlament gefordert. Im Oktober stellte es einen darauf lautenden Antrag. Diesem hat die Kommission nun offenbar entsprochen. Europaparlamentarier Markus Ferber, der als stellvertretender Vorsitzender des parlamentseigenen Wirtschafts- und Währungsausschusses den Prozess der IDD-Umsetzung von Anfang an mitverfolgt hat, zeigt sich erleichtert – äußert jedoch auch Kritik an den aus seiner Sicht zu langsamen Prozessen innerhalb der Kommission:

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„Die Verschiebung des Inkrafttretens der Versicherungsvermittlerrichtlinie ist folgerichtig. Zentrale Umsetzungsrechtsakte kamen verspätet, sodass die betroffenen Marktteilnehmer kaum Zeit für eine fristgerechte Umsetzung dieser Bestimmungen hätten. Gerade kleinere Marktteilnehmer brauchen jedoch ausreichend Vorlaufzeit. Das Europäische Parlament hat eine Verschiebung bereits vor Wochen gefordert und ich freue mich, dass die Kommission diesem Vorschlag nun endlich folgen will. Jetzt erwarte ich, dass die Europäische Kommission den Worten Taten folgen lässt und alsbald einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auf den Weg bringt, damit so schnell wie möglich rechtliche Klarheit herrscht.“

Auch unter hiesigen Versicherungsvermittlern dürfte sich Erleichterung breitmachen. Rechtsanwalt Björn Thorben Jöhnke von der auf Vermittlerrecht spezialisierten Kanzlei Jöhnke und Reichow schätzt:

„Vielen Versicherungsvermittlern sowie auch vielen Versicherern dürfte das (die Verschiebung des IID-Starts, die Red.) in die Hände spielen, denn einige haben die entsprechenden Vorbereitungen noch lange nicht abgeschlossen. Zwar ist bereits seit langem klar, wann die IDD in Kraft treten würde, jedoch haben sich einige Vermittler und einige Versicherer damit noch nicht eingehend und abschließend befasst.

Des Weiteren gab es in dem Jahr 2017 auch einige weitreichende inhaltliche Änderungen, die es nun zukünftig zu berücksichtigen gilt. Dazu zählt auch die Versicherungsvermittlungsverordnung, zu welcher das Bundeswirtschaftsministerium erst im Oktober einen ersten Gesetzesentwurf hat vorlegen können. Auch diesbezüglich könnte noch mit Änderungen zu rechnen sein, so dass eine Verschiebung des Inkrafttretens zu begrüßen ist, da somit mehr Zeit für Vermittler und Versicherer besteht, sich weiter eingehend mit der IDD und der Versicherungsvermittlungsverordnung zu beschäftigen.“

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