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Im Oktober soll es losgehen EU plant Emission grüner Anleihen in Höhe von 250 Milliarden Euro

EU-Kommissar Johannes Hahn
EU-Kommissar Johannes Hahn: "Die Emission grüner Anleihen ist Ausdruck unseres Engagements für Nachhaltigkeit." | Foto: European Union, 2021 / Lukasz Kobus

Die Europäische Kommission hat das Rahmenwerk für die geplanten Green Bonds angenommen und somit die Tür für die Emissionen geöffnet. Wenn die Marktbedingungen stimmen, soll die erste grüne Anleihe im Oktober auf den Markt kommen. Insgesamt plant die EU, bis 2026 bis zu 250 Milliarden Euro über grüne Anleihen von Investoren einzusammeln. „Dies wird uns zum größten Emittenten grüner Anleihen der Welt machen“, sagt Johannes Hahn, EU-Kommissar für Haushalt und Verwaltung.

Die Green Bonds dienen zur Finanzierung des Konjunkturprogramms Next Generation EU, das die Erholung Europas von der Pandemie unterstützen und gleichzeitig einen Beitrag zum Aufbau eines grüneren, digitaleren und widerstandfähigeren Europa leisten soll. Etwa 30 Prozent des insgesamt rund 800 Milliarden Euro schweren Pakets soll über grüne Anleihen finanziert werden.

Das Rahmenwerk für die Anleihen, das festlegt, was die Anleihen überhaupt erst grün macht, wurde im Einklang mit den Grundsätzen für Green Bonds der Internationalen Kapitalmarktvereinigung (ICMA) ausgearbeitet und von Vigeo Eiris überprüft.

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Konkret soll mit den Erlösen dieser Anleihen der Anteil der klimarelevanten Ausgaben an der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Jeder Mitgliedsstaat ist verpflichtet, mindestens 37 Prozent der Mittel, die er für Aufbau und Widerstandfähigkeit erhält, für klimarelevante Investitionen und Reformen aufzuwenden. Saubere Energie, Energieeffizienz und sauberer Verkehr dürften hier nach Annahmen der Europäischen Kommission den größten Anteil ausmachen.

Über die Verwendung der Gelder müssen die Staaten an die Kommission Bericht erstatten. Ein externer Prüfer soll die Angaben kontrollieren. Für die Anleiheinvestoren will der Emittent eine Berichterstattung sowohl über die Zuweisung der Mittel als auch die Auswirkungen zur Verfügung stellen.

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