Das EU-Projekt „Open Finance“ nimmt Formen an. Ende Juni hat die EU-Kommission einen Plan dazu vorgestellt. Open Finance soll für mehr Transparenz und Wettbewerb am Markt für Finanzdienstleistungen sorgen. Finanzprodukte könnten günstiger werden, einige Marktbeobachter rechnen sogar mit ganz neuen Produktformen.

Bei Zahlungsdienstleistungen gibt es das schon. Im Rahmen des Open Banking können Bankkunden bereits heute ihr Einverständnis erteilen, dass andere Anbieter einen Blick in ihre Zahlungsdaten werfen und diese für eigene Angebote nutzen. Ebenso können Drittanbieter im Kundenauftrag selbst Zahlungen veranlassen. Den Rahmen für Open Banking setzt die Zahlungsdiensterichtlinie PSD (Payment Service Directive) 2, die gerade zu PSD 3 weiterentwickelt wird.

Open Finance weitet den Wettbewerb aus: Auch alle anderen regulierten Finanzdienstleistungsanbieter, die Konten führen, werden einbezogen. Es geht nun also auch um Sparkonten, Depots, Hypotheken und Versicherungen. Der Rahmenplan der Kommission heißt Financial Information Data Access Regulation, kurz Fida, zu Deutsch Finanzdatenzugangsgesetz.

Open Finance – drei Arten von Teilnehmern 

Die EU-Kommission unterscheidet mehrere Arten von Mitspielern im System Open Finance. Da sind zum einen die Kunden als Data Owner, Dateninhaber. Ohne ihr Einverständnis darf kein Dritter Einblick in ihre Konten nehmen. Zum anderen gibt es die Data Holder – die Kontoführer, zum Beispiel Depotbanken oder Versicherer. Und schließlich gibt es die Data User – findige Konkurrenten, die sich für die Kundendaten interessieren, weil sie darauf aufbauend selbst individuelle Angebote machen können. Dabei könnte es sich um eine optimierte Anlagestrategie handeln, neue Versicherungsverträge oder ein Kreditangebot.

Beispiel für einen Datenzugriff im Rahmen von Open Finance

Potenzielle Datennutzer sind nicht nur klassische Banken, Fondsgesellschaften oder Versicherer, sondern zum Beispiel auch Fintech-Unternehmen. Oder Big-Tech-Firmen wie Apple und Google. Immer vorausgesetzt, dass der Kunde dem Datenzugriff zustimmt. Die Datennutzer sollen eine Lizenz vorweisen müssen, in ihrem Gesetzesvorschlag hat die EU-Kommission einen neuen Lizenztyp ins Spiel gebracht.

Die Dateninhaber, also die Kunden, sollen ihre Zustimmung zur Dateneinsicht laut Plan ganz nach Belieben verteilen können. Sie können sie mehreren Anbietern gewähren oder auch nur einer einzigen anderen Bank, Versicherungsgesellschaft, einem Finanzdienstleister oder Tech-Unternehmen. Rudolf Siebel, Geschäftsführer beim deutschen Fondsverband BVI, spricht in dem Zusammenhang von Kunden-Cockpits (englisch Dashboards). Siebel ist Mitglied der Expertengruppe zum Europäischen Finanzdatenraum, die die EU-Kommission berät.

„Über Genehmigungscockpits können Kunden steuern, wem sie Zugriff auf ihre Daten gewähren wollen“, erläutert Siebel. Die Data Holder, also die kontoführenden Stellen, werden verpflichtet, Schnittstelle einzurichten, um den Zugriff überhaupt zu ermöglichen. Damit wird ein Batzen Arbeit auf die Finanzbranche zukommen. Im Fall der Schnittstellen zunächst einmal auf die Kontoführer, also Depotbanken, Fondsgesellschaften, die selbst Depots anbieten, Lebens- und Sachversicherer, Hypothekenanbieter, Wertpapierhandelsbanken.