EU-Schweiz Daten-Tausch-Abkommen erleichtert Strafverfolgung
Ein im Februar ratifiziertes Abkommen zwischen der Schweiz und der EU tritt in den nächsten Monaten in Kraft. Davon dürften seit sieben Monaten laufende Ermittlungen der eidgenössischen Wettbewerbshüter profitieren. Die Behörde mit Sitz in Bern überprüft seit mehr als einem Jahr Vorwürfe im Bereich des Devisenhandels und hat im März eine umfassende Untersuchung von acht Gesellschaften, darunter UBS AG und Credit Suisse Group AG, eingeleitet.
“Die Banken koordinieren ihre Verteidigung in der Schweiz, der EU und an anderen Orten”, sagte Vincent Martenet, Präsident der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) in einem Interview mit Bloomberg News in der vergangenen Woche. Die Vereinbarung sehe vor, dass die Unternehmen “wissen, dass sie die Aufsichtsbehörden nicht unterschiedlich behandeln können, daher werden die Gesellschaften uns die gleichen Informationen geben, die sie der Europäischen Kommission geben”.
Das Abkommen erleichtert es der Weko auch, mutmaßliche Manipulationen bei Interbanken-Zinssätzen zu untersuchen. Diese Untersuchung laufe seit 2012 und sei weit fortgeschritten, während die Devisen-Ermittlungen noch nicht so weit seien, erläuterte Martenet. Nähere Angaben zu den laufenden Ermittlungen wollte er nicht machen.
Das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz, das im Februar vom Europäischen Parlament ratifiziert wurde, sollte Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, sagte Martenet. Obwohl es zahlreiche internationale Abkommen zur Datenweitergabe gebe, decke dieses erstmals auch vertrauliche Informationen ab, führte er aus. Möglicherweise könnte vor dem Inkrafttreten noch eine Volksabstimmung in der Schweiz dazu durchgeführt werden, er bezweifle dies jedoch, so der Weko-Chef.
Eine der Prioritäten der Weko in nächster Zeit werde der Abschluss ähnlicher Abkommen mit den Regulierungsbehörden in Frankreich und Deutschland sein, beschrieb Martenet. Solche Vereinbarungen könnten die Situation in ein neues Gleichgewicht bringen, konstatierte er.
“Die Banken koordinieren ihre Verteidigung in der Schweiz, der EU und an anderen Orten”, sagte Vincent Martenet, Präsident der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) in einem Interview mit Bloomberg News in der vergangenen Woche. Die Vereinbarung sehe vor, dass die Unternehmen “wissen, dass sie die Aufsichtsbehörden nicht unterschiedlich behandeln können, daher werden die Gesellschaften uns die gleichen Informationen geben, die sie der Europäischen Kommission geben”.
Das Abkommen erleichtert es der Weko auch, mutmaßliche Manipulationen bei Interbanken-Zinssätzen zu untersuchen. Diese Untersuchung laufe seit 2012 und sei weit fortgeschritten, während die Devisen-Ermittlungen noch nicht so weit seien, erläuterte Martenet. Nähere Angaben zu den laufenden Ermittlungen wollte er nicht machen.
Das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz, das im Februar vom Europäischen Parlament ratifiziert wurde, sollte Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, sagte Martenet. Obwohl es zahlreiche internationale Abkommen zur Datenweitergabe gebe, decke dieses erstmals auch vertrauliche Informationen ab, führte er aus. Möglicherweise könnte vor dem Inkrafttreten noch eine Volksabstimmung in der Schweiz dazu durchgeführt werden, er bezweifle dies jedoch, so der Weko-Chef.
Eine der Prioritäten der Weko in nächster Zeit werde der Abschluss ähnlicher Abkommen mit den Regulierungsbehörden in Frankreich und Deutschland sein, beschrieb Martenet. Solche Vereinbarungen könnten die Situation in ein neues Gleichgewicht bringen, konstatierte er.
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