BVI-Studie EU-Taxonomie allein (noch) kein Maßstab für Nachhaltigkeit

Die EU-Taxonomie soll nachhaltige Geldanlagen transparenter machen, indem sie klare Kriterien für entsprechende Investments benennt. Sie steht dabei aber noch am Anfang: Bisher sind erst für zwei der insgesamt sechs Umweltziele der Taxonomie entsprechende nachhaltige Aktivitäten und Kriterien definiert. Auch die geplanten sozialen Nachhaltigkeitsziele fehlen noch. Entfaltet sie trotzdem Wirkung? Das hat der Bundesverband Investment und Asset Management BVI untersucht. Ergebnis: Der Anteil taxonomiekonformer Aktivitäten ist aktuell kein alleiniger Maßstab für die Nachhaltigkeit eines Fonds. Selbst wenn deren Anteil gering ist, lassen sich mit marktüblichen ESG-Anlagestrategien und Ausschlussprinzip bessere Nachhaltigkeitswerte als in nicht nachhaltigen Vergleichsportfolios erzielen.
Weiterentwicklung notwendig
Der BVI-Studie zufolge wird die Taxonomie-Quote selbst in nachhaltigen Fonds im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung vorerst nur im einstelligen Prozentbereich liegen, wenn das Portfolio ausreichend breit gestreut investieren soll. Voraussetzung für höhere Taxonomie-Anteile in nachhaltigen Fondsportfolien ist daher die Weiterentwicklung der Kriterien.
Eine weitere Ursache könnte laut der Analyse die eingeschränkte Verfügbarkeit von ESG-Daten der Unternehmen sein. Diese Lücken sollen zumindest teilweise durch die neue EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (CSRD) geschlossen werden. Global betrachtet bleibe die Beschaffung vergleichbarer und belastbarer ESG-Daten aber ein Problem.
Nicht nur auf die Taxonomie kommt's an
„Die Ergebnisse unserer Analyse machen deutlich, dass die Nachhaltigkeit von Fondsportfolios nicht nur anhand der EU-Taxonomie zu bewerten ist“, kommentiert BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.