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Vermögensverwalter kritisiert Nachhaltigkeitsverordnung EU-Taxonomie ist wenig praxistauglich

Von in WirtschaftLesedauer: 4 Minuten
Gemälde mit Haien an Hausfassade in Italien
Gemälde mit Haien an Hausfassade in Italien: Der Schutz der Meere fehlt in der EU-Taxonomie bislang – soll aber noch hinzukommen. | Foto: Imago Images / Rolf Poss

Vereinfacht ausgedrückt will die EU durch ihre Taxonomie privates Kapital in den Kampf gegen den Klimawandel umlenken. Die Idee ist durchaus richtig. Die Staaten allein können die notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter allein kaum finanzieren. Denn hier geht es allein in Europa um hunderte Milliarden Euro pro Jahr, die eigentlich nötig sind.

Und dass der Klimawandel in vollem Gange ist, belegen die stark gestiegenen Extremwetter. Deutschland erlebt gerade innerhalb von nur fünf Jahren den zweiten Dürre-Sommer. In Großbritannien war es sogar zwischenzeitlich so heiß, dass sich die Bahntrassen nicht mehr befahren ließen.

Es macht also durchaus Sinn, dass Brüssel finanzielle Anreize für nachhaltige Investitionen schaffen will. Mittlerweile werden allerdings die Begriffe „Nachhaltigkeit“ und „ESG“ inflationär genutzt. Und immer wieder kommt es zu Greenwashing. Vor allem für die Endkunden, die immer stärker auf die ökologische und soziale Vereinbarkeit ihrer Investments wertlegen, sind eine höhere Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit notwendig. Auch dazu soll die Taxonomie beitragen.

Taxonomie ist wenig ausgereift

Allerdings weist das Brüsseler Regelwerk verschiedene Schwachstellen auf. Zahlreichen Anlegern ist kaum zu vermitteln, warum gerade Atomkraft und Erdgas als grüne Brückentechnologien eingestuft werden. Auch wenn beide Energiequellen die Grundlastfähigkeit gewährleisten, sprechen die seit Jahrzehnten ungelöste Endlagerung der Brennstäbe bei der Kernenergie sowie die CO2-Emissionen von Erdgas nicht gerade dafür, dass es sich hier um grüne Technologien handelt.

 

Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass hier die beiden mächtigsten EU-Staaten einen Kuhhandel geschlossen haben, damit Frankreich weiter auf Atomkraft und Deutschland auf Erdgas setzen kann. Gerade bei russischem Pipelinegas stellt sich die Frage, ob dies ernsthaft als nachhaltig einzustufen ist.

Deutlich schwerer wiegt allerdings die Tatsache, dass die Taxonomie unausgereift ist und der aktuellen Marktsituation nicht gerecht wird. So muss ein Fonds um als Artikel 9, also der höchsten Nachhaltigkeitsstufe, eingruppiert zu werden, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines festgelegten Umweltziels leisten. Dieses Impact Investing soll messbar sein. Das geht allerdings weitgehend an der Realität vorbei.

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