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DPAM-Experte „EU-Taxonomie könnte zu technisch werden“

Photovoltaik-Anlage in Wien
Photovoltaik-Anlage in Wien: Die Europäische Union will grüne Investments fördern. | Foto: Imago Images /Photonews.at

Angesichts der bevorstehenden UN-Klimakonferenz COP26 und des jüngsten Berichts der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), der die Diskussion über die Erderwärmung angeheizt hat, könnte es interessant sein, die in Arbeit befindlichen Pläne der Europäischen Union (EU) näher anzuschauen. Die EU erarbeitet eine Reihe von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, um für mehr Transparenz auf dem Markt zu sorgen und Anleger in Richtung von Investments zu führen, die wirklich „grün“ sind. Einer der Bausteine des Green Deal der EU ist die sogenannte „EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten“.

Die Taxonomie lässt sich grob beschreiben als ein Klassifizierungssystem, das sich auf die 6 Umweltziele konzentriert, die in der untenstehenden Grafik dargestellt sind:

Um eine direkte Verbindung zur Unternehmenswelt herzustellen und die Transparenz und Verständlichkeit für alle Interessengruppen zu verbessern, werden die Ziele mit einer Liste von Wirtschaftstätigkeiten verknüpft. Diese sind wiederum mit wissenschaftlich untermauerten technischen Screening-Kriterien verbunden. Doch wie weit ist die EU damit, diese Tätigkeiten und Screening-Kriterien zu definieren?

Das Screening-Kriterium zu den Zielen „Minderung des Klimawandels“ und „Anpassung an den Klimawandel“ wurden bereits formal eingeführt. Im August dieses Jahres veröffentlichte die Arbeitsgruppe, die hinter dem Vorschlag für die Taxonomie steht (Platform on Sustainable Finance, PSF), einen ersten Vorschlag zu den Förderkriterien für die vier verbleibenden Ziele der Taxonomie (das heißt nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung, gesundes Ökosystem). Da die formelle Verabschiedung erst im Jahr 2022 zu erwarten ist, haben Anleger und das breitere Spektrum der Finanzakteure bereits jetzt die Möglichkeit, Rückmeldungen zum ersten Entwurf zu geben.

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Obwohl die Europäische Kommission (EK) vorgeschlagen hat, für jedes der vier verbleibenden Ziele eine Reihe von wichtigen Wirtschaftszweigen zu priorisieren, enthält der Anhang zu dem 100-seitigen Bericht (das heißt die Liste der technischen Screening-Kriterien) sage und schreibe 993 Seiten mit detaillierten Kriterien für jeden Wirtschaftszweig. Zunächst können wir feststellen, dass die ersten beiden Ziele zwar nur eine begrenzte Anzahl von börsennotierten Unternehmen abdecken, der Anwendungsbereich der Verordnung jedoch durch das Hinzufügen der übrigen vier Ziele (wenn auch nicht wesentlich) erweitert wird. Die PSF-Arbeitsgruppe hat ihre Überlegungen zur Priorisierung der Aktivitäten jedoch klar dargelegt.

In Übereinstimmung mit der Auswahl für die ersten beiden Ziele (hauptsächlich auf der Grundlage des jeweiligen Anteils der Sektoren an den globalen Treibhausgasemissionen sowie des Verbesserungspotenzials bestimmter Makrosektoren) erfolgte die Auswahl für die übrigen vier Ziele auf der Grundlage mehrerer Indikatoren bezüglich der Auswirkungen bzw. der Dringlichkeit und des Verbesserungspotenzials auf der Ebene der Wirtschaftszweige.