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Transparenzverordnung So setzen Vermittler die neue Pflicht in die Praxis um

Eiopa-Hauptsitz im Frankfurter Westhafen Tower
Eiopa-Hauptsitz im Frankfurter Westhafen Tower: Die Vermittlerverbände AfW und Votum haben Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der Pflichten nach der EU-Transparenzverordnung veröffentlicht. | Foto: EIOPA

Jetzt wird's ernst: Das Thema Nachhaltigkeit spielt zwar bereits heute eine Rolle im Arbeitsalltag deutscher Finanzberater. Unter diesem Begriff fasst die EU-Transparenzverordnung (TVO) Versicherungs- und Anlagevermittler zusammen. Sie haben seit rund einem Jahr „nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten“ zu erfüllen. 

Martin Klein © VOTUM

Aber vom 2. August an müssen sie zudem die Nachhaltigkeitspräferenzen der Endkunden abfragen und das Ergebnis in ihre Produktempfehlung einfließen lassen. Daher haben der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa ihre bisherigen Empfehlungen für Vermittler nun angepasst. 

Die aktualisierten Formulierungshilfen für Versicherungs- und Anlagevermittler sollen ihnen helfen, die bald erweiterten Pflichten nach der TVO in der Paxis umzusatzen. Dazu hätten die Experten beider Verbände „praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt“. 

Rechtssicherheit für Versicherungsvermittler

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„Die bisher bestehende Möglichkeit, das Thema Nachhaltigkeit im Kundengespräch ganz außen vor zu lassen, gibt es nicht mehr“, erklärt Votum-Vorstand Martin Klein. „Insofern war diese bisher auch in unseren Vorlagen noch vorhandene Alternative zu entfernen. Mit unserem Leitfaden bieten wir also weiterhin Rechtssicherheit – verständlich und praxisorientiert.“ 

 

Den aktuellen Service für Praktiker verbinden Klein und AfW-Vorstand Norman Wirth mit Kritik an der European Insurance and Occupational Pensions Authority (Eiopa). Denn die europäische Versicherungsaufsicht veröffentlichte am Mittwoch statt verbindlicher Vorgaben für den Beratungsprozess lediglich rechtlich unverbindliche Hinweise: „Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, handeln zumindest wir.“ 

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