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EU-Umsatzsteuerpläne für Finanz- und Versicherungsvermittlung abgewendet

Quelle: Fotolia
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Das Bestehen einer Abschlussvollmacht wird auch künftig nicht für die Steuerfreiheit von Finanz- und Versicherungsvermittlung erforderlich sein. Aufgrund einer deutschen Intervention war das Erfordernis einer Abschlussvollmacht zur Umsatzsteuerbefreiung in Brüssel nicht mehr konsensfähig und ist zwischenzeitlich aus dem Vorschlag zu einer Mehrwertsteuersystemrichtlinie gestrichen worden, meldete der AfW.

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Hartmut Koschyk habe Frank Schäffler, den Obmann der FDP-Fraktion im Finanzausschuss, auf dessen schriftliche Nachfrage entsprechend informiert.
Zuvor hatte es zeitweise so ausgesehen, als drohe der Branche mit der Umsatzsteuerpflicht eine neue Herausforderung. „Dies hätte zu einer ruinösen Belastung der Vermittler geführt" fasst Steuerberater Daniel Ziska, steuerpolitischer Berater des AfW, die mögliche Auswirkung des bisherigen Entwurfs zusammen. „Wir bedanken uns ausdrücklich bei der Bundesregierung, dass sie sich hier für die Interessen der Vermittler erfolgreich eingesetzt hat", so AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher.

Ein Termin, wann die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie nun abschließend verhandelt werden könnte, sei aufgrund der Komplexität des Vorschlags zurzeit nicht absehbar, so das Bundesfinanzministerium an den FDP-Finanzexperten.

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