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EU verabschiedet „Solvency II“

Quelle: Fotolia
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Durch „Solvency II“ werden die Versicherer erstmals auch gehalten, Kapital zur Absicherung des Marktrisikos, des Kreditrisikos und des operationellen Risikos zu halten. Die Richtlinie sieht zudem eine kollektive Aufsicht durch die nationalen Behörden in den Staaten vor, in denen eine Versicherungsgruppe tätig ist. Die Zustimmung des EU-Ministerrats gilt als Formsache, da Rat und Parlament sich bereits auf einen Kompromiss verständigt haben. Aufgrund der Krise auch neue Regeln für Ratingagenturen Das Europaparlament will zudem einen neuen Rechtsrahmen für Ratingagenturen absegnen. Laut EU-Verordnung müssen Ratingagenturen künftig eine EU-Lizenz besitzen, ihre Bewertungskriterien offenlegen und Interessenkonflikte beseitigen. Ratingagenturen sollen einen Kunden nicht mehr gleichzeitig benoten und beraten dürfen. Damit will die EU verhindern, dass die Agenturen Gefälligkeitsnoten vergeben. Die Bonitätsprüfer waren im Zuge ihrer Ratingurteile von US-Hypothekenanleihen in die Kritik geraten und gelten als mitverantwortlich für die Finanzmarktkrise. Die Rahmenrichtlinie „Solvency II“, die 14 einzelne EU-Richtlinien ersetzt, soll am 5. Mai von den EU-Finanzministern verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Gesetzesvorgaben spätestens bis Oktober 2012 in innerstaatliches Recht umsetzen. Aus der Branche gibt es dazu positive Stimmen. So begrüßt beispielsweise der britische Traditionsversicherer Clerical Medical die Neuregelung zur Versicherungsaufsicht und zu Eigenkapitalanforderungen. „Mit Solvency II erhält die Branche ein einheitliches System, welches den neuen Anforderungen an die Kapitalausstattung und das Risikomanagement Rechnung trägt“, kommentiert Michael Sattler, verantwortlich für Produktentwicklung in Europa. „Eine faire und transparente Bewertung der Unternehmen stärkt aber auch die Position der Kunden. Sie haben zukünftig die Möglichkeit, einen wirklich zuverlässigen Anbieter von Versicherungsleistungen zu wählen“, so Sattler weiter. Folglich würden sie besser vor möglichen negativen Auswirkungen auf ihre individuelle Altersabsicherungs- und Vermögenssituation geschützt.


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