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EU-Versicherungsrichtlinie verabschiedet Was Sie über die IDD wissen sollten

Nun ist sie amtlich, im wahrsten Sinne des Wortes: Die „Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb“, kurz IDD, ist nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Das Gesetzgebungsverfahren dauerte dreieinhalb Jahre. Was in dieser Zeit diskutiert und beschlossen wurde und welche Aspekte für Versicherer und Vermittler besonders wichtig sind - wir fassen zusammen.

Provisionen 

Für den deutschen Markt besonders relevant sind die Vorgaben für den provisionsbasierten Vertrieb, schreibt der Versichererverband GDV. So lässt die IDD Provisionszahlungen im Vertrieb für Versicherungsanlageprodukte – beispielsweise kapitalbildende Lebensversicherungen – unter der Bedingung zu, dass die Provision nicht zu Lasten der Qualität der Dienstleistung geht. 

Zudem verlangt die Richtlinie, dass die Provision keinen negativen Einfluss auf die Verpflichtung der Vermittler hat, stets ehrlich, fair und professionell im besten Kundeninteresse zu handeln. Die EU-Kommission steht nun vor der Aufgabe, Kriterien zu erarbeiten, an denen die Einhaltung dieser Regeln gemessen werden kann.

>> Ausführliche Informationen finden Sie hier 

Provisionsverbot

Auch ein Provisionsverbot wurde diskutiert, ist aber letztendlich nicht beschlossen worden (>> mehr)

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